FVSB: Frühjahrs-Renovierungen für die Sicherheitstechnik

Im Frühjahr stehen bei vielen Menschen wieder Renovierungen der eigenen vier Wände an. Wer sich dieses Jahr die Renovierung vornimmt, sollte bei dieser Gelegenheit auch einen Blick auf die Sicherheitstechnik werfen.

Denn: Viele Einbrüche können im Vorfeld durch richtiges Verhalten und der richtigen Technik verhindert werden. Daher ist es wichtig, zu prüfen, ob nachgerüstet werden muss. Einbruchhemmende Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser helfen, eine bereits vorhandene Tür nachzurüsten.

„Man sollte den Einbruchschutz nicht vernachlässigen und prüfen, ob die Sicherungsmaßnahmen verbessert werden müssen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie FVSB.

Steht eine Neuanschaffung von Fenstern und Türen an, sollte darauf geachtet werden, dass sie einbruchhemmend sind. Geprüfte einbruchhemmende Türen und Fenster müssen bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert nach der DIN EN 1627 geprüft worden sein. Die Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Hiernach werden die Bauteile je nachdem welchen Anforderungen sie in der Prüfung standhalten in eine der Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Fenstern und Türen im privaten Bereich wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen. Ein einbruchhemmendes Fenster beispielsweise mit der Widerstandsklasse RC 2 ist unter anderem mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung, abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet. Dies macht es dem Einbrecher nicht leicht und daher bleibt es wahrscheinlich lediglich bei einem Versuch. Darüber hinaus sollten auch Garagentore einbruchhemmend sein. Tore werden nach der Norm DIN/TS 18194 in eine der Widerstandsklassen klassifiziert. Genau wie bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern müssen auch Tore bei einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft worden sein.

„Um einen Einbruch zu erschweren oder im besten Fall sogar ganz zu verhindern, lohnt es sich in moderne und geprüfte Sicherheitstechnik zu investieren“, so der FVSB-Geschäftsführer.

Wer keine Neuanschaffung plant, kann nachrüsten. Hierbei sollte man sich von einem Fachbetrieb beraten lassen, damit er die passenden Produkte auswählen kann und sie anschließend fachgerecht montiert. „Falsch montierte Produkte bieten keinen Schutz, daher sollte man die Montage von einem Fachmann vornehmen lassen“, erläutert Schmidt. Auch bei Nachrüstprodukten gibt es eine Norm, die Orientierung schafft. Die zu verwendenden Produkte müssen gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) geprüft sein. Diese Produkte sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstandsklasse RC 2 geprüft. Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen. Darüber hinaus gibt es RAL geprüfte Produkte wie Fenstergriffe, die ebenfalls einen guten Schutz bieten. Es ist jedoch ratsam, die Nachrüstung eines abschließbaren Fenstergriffs zusammen mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen vorzunehmen, um ein Aufhebeln des Fensters zu verhindern. Hersteller von Fenstergriffen und Fenstergriffen mit Schutzwirkung nach RAL-GZ 607/9 sind auf der Homepage des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert zu finden.

Um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E“ an. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss. Auch Garagentore können hierüber gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Tor mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entspricht und die Garage direkt an das Wohnhaus grenzt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.

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