19.03.2012 • NewselevenFilesharingIT-Security

IT-Sicherheit: Vorsicht vor Abmahn-E-Mails

Experten des Unternehmens eleven warnen derzeit vor Abmahn-E-Mails wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, die massenhaft versandt werden.eleven geht davon aus, dass es sich h...

Experten des Unternehmens eleven warnen derzeit vor Abmahn-E-Mails wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, die massenhaft versandt werden.

eleven geht davon aus, dass es sich hierbei mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch handelt. Die E-Mails stammen von einer angeblichen Münchner Rechtanwaltskanzlei namens Kroner & Kollegen und tragen die Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“.

Die Kanzlei gibt, vor eine ganze Reihe namhafter Studios zu vertreten (darunter Sony BMG, Universal Music, Warner Music Group), und behauptet, der Empfänger habe urheberrechtsgeschütztes Audio- und Video-Material über die kürzlich geschlossene Filehosting-Plattform Megaupload heruntergeladen.

Dafür solle der Nutzer im Rahmen eines Vergleichs 149,95 Euro zahlen. Tue er das nicht in einer angegebenen Frist, würden 891,31 Euro fällig, der Gegenstandswert betrüge gar 10.000 Euro. Das beigefügte Dokument im PDF-Format wirkt auf den ersten Blick seriös und trägt den Briefkopf der vermeintlichen Kanzlei. Dagegen spricht jedoch einiges dafür, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt. So weist das Schreiben inhaltliche und formale Fehler auf:

So wird Megaupload fälschlich als Filesharing-Plattform und Peer-to-Peer-Netzwerk bezeichnet. Ebenso werden die heruntergeladenen Inhalte nicht benannt und auch auf eine Unterlassungserklärung wird verzichtet. Auch die Drohung, eine Nichtzahlung an die Schufa zu melden, ist nicht zulässig.

Darüber hinaus fehlen Pflichtangaben anwaltlicher Schreiben wie Signatur und Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer. Dubios erscheint auch die „Kanzlei“ selbst: Das Schreiben enthält keine Festnetz- oder Faxnummern, lediglich eine Mobilfunknummer ist angegeben. Die Bankverbindung für die Zahlung der Vergleichssumme weist auf ein slowakisches Kreditinstitut, die Internet-Domain ist in Österreich registriert, zuletzt wurde der Denic-Eintrag vor wenigen Tagen aktualisiert. Die Website selbst ist professionell gestaltet, weist jedoch Lücken auf: Einige Menüpunkte führen auf leere Seiten. Außerdem findet sich im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München kein Hinweis auf die Kanzlei.

Verdächtig ist schließlich auch die enorme Diskrepanz zwischen dem Gegenstandswert und der geforderten Summe. Die Aufmachung der E-Mail folgt eindeutig einem Muster: unbewiesene Behauptung, Einschüchterung und ein Angebot, das man „fast“ nicht ausschlagen kann. Die wirklich harten Fakten fehlen: Welche urheberrechtlich geschützten Werke wurden getauscht? Und wie genau ist der Wert dieser Werke? Die kurze Frist zur Zahlung wird verwendet, um den Druck auf den Empfänger zu erhöhen. Mit einer vergleichsweise geringen Summe soll beim Opfer ein Zahlungsreflex ausgelöst werden.

eleven rät Empfängern, im Zweifel einen Anwalt oder die nächste Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Im Falle einer erneuten Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.

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