21.03.2018 • News

Jetzt noch am 12. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis teilnehmen

Noch bis zum 15. April 2018 können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis (011/18) teilnehmen. Das Bundesministerium fü...

Noch bis zum 15. April 2018 können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis (011/18) teilnehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis bereits zum zwölften Mal ausgeschrieben. Gesucht werden innovative Konzepte und praktische Lösungen zum Schutz vor Asbest.

Mit dem Gefahrstoffschutzpreis will das BMAS 2018 insbesondere Lösungen aus der Praxis auszeichnen, die Beschäftigte beim Bauen im Bestand vor Asbest schützen. Gesucht werden zum einen neue Möglichkeiten für emissionsarmes Arbeiten bei Asbestbelastung. Preiswürdig sind auch neue Schulungskonzepte und -maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter. Zudem können Maßnahmen und Projekte ausgezeichnet werden, die die Beschäftigten umfassend über die Gefahren, die von Asbest ausgehen, informieren und sie zugleich für sicheres Arbeiten sensibilisieren.

Nennungen für den Preis nimmt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund entgegen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten. Diese Informationen sollten zusätzlich auf einer Seite zusammengefasst werden. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Herbst 2018 stattfinden.

Die gesamte Ausschreibung sowie Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.gefahrstoffschutzpreis.de.

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