18.11.2012 • News

Rauchmelder in Wohnhäusern

Rauchmelder in Wohnhäusern. Über die in den Bundesländern unterschiedlichen Vorschriften für den Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern unterrichtete die ZVEI Akademie Sicherheitss...

Rauchmelder in Wohnhäusern. Über die in den Bundesländern unterschiedlichen Vorschriften für den Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern unterrichtete die ZVEI Akademie Sicherheitssysteme in einem Seminar Ende letzten Jahres. In mehreren Bundesländern ist in den Landesbauordnungen der Einsatz von Rauchmeldern bereits heute gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Umsetzung der Vorschriften ist die Wohnungswirtschaft – Vermieter, Wohnbaugesellschaften und Betreiber – verantwortlich. Das Saarland fordert Rauchmelder für Neubauwohnungen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen. Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und neuerdings auch Rheinland-Pfalz gehen einen Schritt weiter und fordern den Einsatz auch für Um- und Bestandsbauten.

Für den Übergang gewähren die Bundesländer unterschiedliche Fristen zur Umsetzung. „Wir begrüßen, dass Rauchmelder in absehbarer Zeit auch in den übrigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben werden, denn mit geringem technischen Aufwand können sie nachweislich Leben retten“, betonte Christian Rudolph, Vorsitzender der vom ZVEI initiierten Kampagne ‚Rauchmelder retten Leben’.

Das Seminar vermittelte den aktuellen Stand der gesetzlichen Umsetzung und der einschlägigen technischen Normen und rechtliche Konsequenzen für Haus- und Wohnungseigentümer.

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