24.01.2012 • NewsRauchwarnmelderVdSChristian Rudolph

Rauchwarnmelder: VdS-Anerkennung entzogen

Rauchwarnmelder: VdS-Anerkennung entzogen. Zur Zeit im Markt erhältliche Rauchwarnmelder des chinesischen Herstellers Garvan Enterprises Limited entsprechen nicht den derzeit gülti...

Rauchwarnmelder: VdS-Anerkennung entzogen

Rauchwarnmelder: VdS-Anerkennung entzogen. Zur Zeit im Markt erhältliche Rauchwarnmelder des chinesischen Herstellers Garvan Enterprises Limited entsprechen nicht den derzeit gültigen Normen und Richtlinien. Die im Handel befindlichen Melder unterscheiden sich von den beim VdS eingereichten Prüfmustern, so dass sich das Prüfinstitut gezwungen sah, die Anerkennung für die Geräte zu entziehen. 

Die betroffenen Melder werden u. a. unter der Produktbezeichnung Cordes CC5 und Elro RM 126 vermarktet. Baugleiche Melder wurden auch beim Discounter Lidl am 16. Juli 2007 in Umlauf gebracht. VdS Schadenverhütung bestätigte, dass bei den mangelhaften Geräten die Anforderung nach Ausrüstung des Melders mit einem Insektenschutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern nicht mehr erfüllt ist. Da hier eine Anforderung der geltenden Norm EN 14604 nicht eingehalten wird, musste die Anerkennung der Geräte widerrufen werden, die auf Basis der Erfüllung aller normativen Anforderungen ausgestellt wurde.

Der VdS hat die Anerkennungsinhaber informiert, dass die Rauchwarnmelder nicht mehr als anerkannt vertrieben werden dürfen. Bei Lagerbeständen sind die VdS-Kennzeichnungen an den Meldern und Verpackungen zu entfernen. Auch belieferte Firmen sind entsprechend zu informieren. „Nachdem bereits im Jahre 2004 von einem großen Discounter ca. eine halbe Million Rauchmelder wegen Qualitätsmängeln vom Markt genommen werden mussten, sind nun erneut in großem Umfang Melder installiert worden, deren Funktion im Brandfall nicht sichergestellt ist“, so Christian Rudolph, Vorsitzender der Kampagne 'Rauchmelder retten Leben'.

Er empfiehlt insbesondere der Wohnungswirtschaft, zu überprüfen, ob und wo die betreffenden Geräte bereits verbaut wurden und gegebenenfalls einen Austausch der mangelhaften Geräte vorzunehmen, da die Geräte nicht der Norm und damit nicht den Landesbauordnungen entsprechen.

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