11.08.2014 • NewsMindestlohnSicherheitsgewerbeBDSW

Tarifliche Mindestlöhne für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg steigen um 20 %

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes in Berlin und Brandenburg sollen, rückwirkend zum 01.01.2014, die im von BDSW und ver.di verhandelten L...

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes in Berlin und Brandenburg sollen, rückwirkend zum 01.01.2014, die im von BDSW und ver.di verhandelten Lohntarifvertrag vereinbarten regionalen Mindestlöhne gelten. Für die Mitarbeiter bedeutet dies ein Lohnplus von 20 % bis 2016.

Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 30. Juli 2014 in Berlin haben die Tarifausschüsse der Länder Berlin und Brandenburg die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in den beiden Ländern, einschließlich der Zeitzuschläge und Ausbildungsvergütungen, empfohlen. Dies bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbranche vor Ort, dass auch für die Arbeitgeber, die nicht Mitglied im BDSW sind, die im Tarifvertrag festgeschriebenen Arbeitsbedingungen und Löhne gelten. Für den derzeit niedrigsten Lohn von 7,50 € bedeutet dies eine Erhöhung auf zunächst 8,15 €, zum 01.07.2014. Eine weitere Erhöhung auf 8,60 € erfolgt zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 erhöht sich der Lohn schließlich erneut auf 9,00 €.

Um die Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft treten zu lassen, muss sie von den zuständigen Ministern noch verfügt werden. Dies ist nach einer solchen Empfehlung zu erwarten. Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger erlangt die Entscheidung der Minister formelle Rechtskraft.

 

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