28.04.2011 • NewsToreTürenPersonenschutz

Toranlagen: Bestandsschutz besteht nicht

Betreiber von älteren kraftbetätigten Toranlagen berufen sich oftmals auf den Bestandsschutz, um Nachrüstungen an ihren Toranlagen zu vermeiden.Gerade auch dann, wenn diese Toranla...

Betreiber von älteren kraftbetätigten Toranlagen berufen sich oftmals auf den Bestandsschutz, um Nachrüstungen an ihren Toranlagen zu vermeiden.

Gerade auch dann, wenn diese Toranlage - z.B. im Ergebnis einer vorausgegangenen Überprüfung durch einen ttz-Sachkundigen - nach dem heutigen Stand der Technik und des Personenschutzes nicht mehr sicher ist und eine Nachrüstung bzw. sogar ein Austausch der kompletten Toranlage notwendig wäre.

Es ist für den Betreiber von Toranlagen wichtig zu wissen, dass er die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Toranlage trägt. Das schließt die Durchführung regelmäßiger Prüfungen und Wartungen gemäß den Vorgaben des Torherstellers ein.

Aktuelle Rechtsvorschriften und technische Regeln (europäische Normen, z.B. EN 13241-1 und Richtlinien), die das Inverkehrbringen von Toranlagen definieren, haben bewirkt, dass Toranlagen sicherer geworden sind. Es ist mehr als ratsam, diese Regeln auch heranzuziehen, wenn es darum geht, den dauerhaft sicheren Betrieb einer Toranlage sicherzustellen.

 

 

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