07.08.2017 • News

VDI: Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen

In Entstaubungsanlagen werden in vielen Fällen brennbare oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens können Brände und/oder Expl...

In Entstaubungsanlagen werden in vielen Fällen brennbare oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens können Brände und/oder Explosionen durch Entzündung von Staub/Luft-Gemischen oder hybriden Gemischen sowie durch Zersetzungsreaktionen entstehen. Die neue erschienene Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des §3 Abs.6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit dem Anhang zu §3 Abs.6 BImSchG sowie des §3 Abs.10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Richtlinie dient bei Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Entstaubungsanlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen sind bereits bei der Planung von Anlagen zu berücksichtigen. Die VDI 2263 Blatt 6 gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Betreibern Hinweise zur Durchführung von Risikobeurteilungen und von Schutzmaßnahmen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen - Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU).

 

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