VDI: Brand- und Explosionsschutz in Sprühtrocknungsanlagen
Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 behandelt den Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen. Ob Milchpulver, Waschpulver oder Düngemittel – Sprühtrocknung ist ein bewährtes Verfahren mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Lösungen, Suspensionen oder Emulsionen werden dabei in einem Heißgasstrom zu Pulver getrocknet.
Bei der Herstellung und Verarbeitung von Pulvern besteht jedoch das Risiko von Staubexplosionen. Um einer möglichen Explosion entgegenzuwirken, sind daher unter Berücksichtigung des Stands der Technik geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit des Eintretens und die Auswirkungen einer Explosion auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 behandelt den Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen. In solchen Anlagen werden häufig brennbare oder zersetzungsfähige Produkte bei Temperaturen über 60 °C verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens kann es darin bei bestimmungsgemäßer Verwendung zu Bränden und Explosionen kommen, wenn Staub-Luft-Gemische oder hybride Gemische durch Zersetzungsreaktionen entstehen und sich entzünden.
Die Richtlinie wendet sich an Hersteller von Filteranlagen, Technische Überwachungsvereine und Betreiber von Sprühtrocknungsanlagen.


















