vfdb: Neues Merkblatt zur Planung von Brandschutzanlagen
Bei der Planung des Brandschutzes von Gebäuden müssen verschiedenste Vorschriften und Vorgaben berücksichtigt werden.Forderungen, die sich aus dem Baurecht (öffentlich- rechtliche ...
Bei der Planung des Brandschutzes von Gebäuden müssen verschiedenste Vorschriften und Vorgaben berücksichtigt werden.
Forderungen, die sich aus dem Baurecht (öffentlich- rechtliche Anforderungen) ergeben, stellen dabei lediglich Mindestanforderungen für eine begrenzte Anzahl von Schutzzielen dar. Für die Berücksichtigung weiterer ggf. notwendiger Schutzziele, z.B. den Sachschutz, Schutz vor größeren Betriebsunterbrechungen oder Ertragsausfällen, Forderungen an die Verkehrssicherungspflicht, oder auch bei im Einzelfall notwendigen Abweichungen vom Baurecht sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Hierbei sollten auch die Anforderungen der Feuerversicherer berücksichtigt werden.
Für eine sichere Funktion müssen darüber hinaus Wechselwirkungen zwischen dem anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz sowie den übrigen Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) beachtet werden. Dies kann bei richtiger Anwendung auch zu Synergien führen.
Das in dem neu erschienen vfdb-Merkblatt veröffentlichte Ablaufdiagramm zeigt die notwendigen Arbeitsschritte zur Erfüllung unterschiedlicher Schutzziele in ihrer empfohlenen Reihenfolge und Verknüpfung. Die im neuen Merkblatt enthaltenen weiteren Ausführungen greifen dann die im Ablaufdiagramm enthaltenen Nummerierungen auf und erläutern die einzelnen Arbeitsschritte näher.
Damit können nun die verschiedenen notwendigen Arbeiten bei der Planung, Ausführung und Abnahme unterschieden und zugeordnet werden.
Die minimalen Anforderungen des Baurechts zur Erlangung der Baugenehmigung sind im Ablaufdiagramm in grau hinterlegten, die Anforderungen, die darüber hinaus bei der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gebäudes auch noch relevant sind (z. B. durch Betreiber oder Feuerversicherer), sind in den weiß hinterlegten Feldern aufgeführt.
Hier kann das neue Merkblatt kostenlos heruntergeladen werden.