Bvbf: Brandschutz in der Landwirtschaft
Brandgeruch ist immer ein schlechtes Zeichen, wenn man die Quelle nicht kennt. Gerade in landwirtschaftlichen Betrieben sind die Brandlasten besonders groß, da leicht brennbare Stoffe gelagert werden und für die Brandentstehung begünstigende Umstände herrschen. Denn der Landwirt kümmert sich nicht nur um Ackerbau und Viehzucht – er betreibt zugleich Photovoltaik- oder Biogasanlagen. Zudem ist er Forstwirt und oft Arbeitgeber von Erntehelfern unterschiedlicher Nationalitäten.
Statistiken belegen, dass im gewerblichen Bereich die meisten Brände in der Landwirtschaft ausbrechen. Hier ist die Liste der möglichen Brandursachen besonders lang: Zu den typischen Gefahrenquellen gehören Arbeiten mit Schweißgeräten, Schneidbrennern und Schleifgeräten, defekte elektrische Anlagen, Heizgeräte, überhitze Arbeitsmaschinen, Ernteerzeugnisse und Düngemittel, Kraftstoffe, Stroh und Heu sowie die Güllelagerung. Nicht zu unterschätzen sind Blitzeinschlag und Brandstiftung.
Vor diesem Hintergrund haben die Brandschutzexperten des Bvbf eine Checkliste für den vorbeugenden Brandschutz in Agrarbetrieben erstellt: Elektrische Geräte und Anlagen turnusgemäß warten; Maschinen und Fahrzeuge regelmäßig säubern und Staub entfernen; Heu und Stroh sowie Düngemittel, Brenn- und Kraftstoffe ordnungsgemäß lagern; Vorsichtsmaßnahmen bei feuergefährlichen Tätigkeiten treffen; Warn- und Hinweisschilder anbringen: Falls ausländische Saisonarbeiter beschäftigt sind, auch in deren Landessprache; Flucht- und Rettungswege kennzeichnen; Brandmelder und Feuerlöscher installieren; Mitarbeiter regelmäßig unterweisen und Brandschutzübungen durchführen.
Der Pulverlöscher ist – erkennbar an der Aufschrift „ABC-Pulver“ – der Universallöscher für die Landwirtschaft. Er beinhaltet ein feinpulveriges Salzgemisch, das den Brand einnebelt und schlagkräftig erstickt. Pulverlöscher eignen sich zum Löschen von festen, glutbildenden Stoffen der Brandklasse A sowie zum Löschen flüssiger bzw. flüssig werdender Stoffe wie Öle oder Schmierstoffe (Brandklasse B). Genauso ersticken Pulverlöscher auch brennende Gase (Brandklasse C). Für Aufenthaltsräume, Büros und Unterkünfte für Saisonarbeiter sind Wasser-Feuerlöscher gegenüber Pulver-Feuerlöschern vorzuziehen, da sich das Pulver fein verteilt und somit elektronische Geräte beschädigen kann. Wahlweise können hier auch Kohlendioxid-Feuerlöscher zum Einsatz kommen, wenn es die Raumverhältnisse zulassen.
Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen sollten grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern – vorzugsweise Schaum- oder Wasserlöschern – ausgerüstet sein. Bei Mähdreschern ist dies ohnehin von den Versicherungen vorgeschrieben. Für große Landmaschinen empfiehlt sich die Nachrüstung mit geeigneten automatischen Löschsystemen, etwa für den Motorraum oder mobile Löschanlagen, die an Traktoren angekuppelt werden können.
Generell gilt: Gefahrenbereiche sollten mit Brandmeldern ausgestattet werden, da durch frühzeitigen Alarm der Schaden gering gehalten werden kann und sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Zudem sind Feuerlöscher in ausreichender Anzahl auf dem Betriebsgelände zu montieren. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Feuerlöscher nicht durch Werkzeuge oder Geräte zugestellt werden, sondern immer leicht zugänglich sind. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist eine sachkundige Prüfung, die regelmäßig – mindestens alle zwei Jahre – erfolgen muss und von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben durchgeführt wird.
Aufgrund der Komplexität empfiehlt es sich, einen Brandschutz-Fachbetrieb sowohl in die Gefährdungsbeurteilung als auch in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen. Brandschutz-Fachbetriebe haben zudem ein breites Sortiment moderner Lösch- und Alarmierungstechnik und bieten Schulungen mit praktischen Löschübungen an.