PCS unterstützt Corona-Maßnahmen mit Visit
Die PCS-Lösung Visit übernimmt nicht nur die Verwaltung von Besuchsvorgängen, sondern eignet sich, um Corona-Maßnahmen umzusetzen. So lassen sich sowohl digitale Schulungen durchführen als auch die Selbstauskunft oder verpflichtende Kontakterfassung zur späteren Nachverfolgung abwickeln. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind vorübergehende Vorsichtsmaßnahmen hilfreich, wie zum Beispiel eine Temperaturmessung bei Besuchern. Auch dies lässt sich über die Lösung in Kombination mit einer Wärmebildkamera realisieren. Durch die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich solche Akut-Maßnahmen auch immer wieder an sich verändernde Situationen und Notfall-Pläne anpassen.
Zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter bietet sich eine digitale Koordination an. So können Schulungen über Sicherheitsvorschriften, Verhaltensregeln oder aktuell Hygienemaßnahmen ohne eine Mindestteilnehmerzahl jederzeit abgehalten werden. Schulungsteilnehmer erhalten eine Aufforderung per E-Mail, innerhalb eines gewissen Zeitraums die Online-Schulung zu absolvieren. Diese kann zum Beispiel direkt über das Intranet oder über ein dafür vorgesehenes Kiosk-Terminal stattfinden. Nach der Anmeldung zur Durchführung führt Visit Schritt für Schritt durch die Schulung. Die Inhalte sind über das in der Software enthaltene Autoren-Tool leicht zu pflegen und aktuell zu halten. Wie in einer Präsentation können dazu Bilder und Videos genutzt werden.
In Zeiten einer Pandemie ist es besonders wichtig, zu wissen, welche Personen wann auf dem Betriebsgelände anwesend waren und mit welchen Ansprechpartnern sie Kontakt hatten. Die Software Visit verwaltet und dokumentiert alle Besuchsvorgänge, kombiniert mit einer Infrarot-Thermalmessung mit der Selbstanmeldung am Kiosk-Terminal. Individuelle Fragen an den Besucher ergänzen die Anmeldung. So bietet es sich in der aktuellen Pandemie-Situation an, den Besucher zu seinem Corona-Status zu befragen und seine Mobilfunknummer für eine spätere Kontaktnachverfolgung zu vermerken. Die Frage nach der Mobilfunknummer wird dann als verpflichtende Frage definiert, sodass der Anmeldevorgang ohne Eingabe nicht fortgesetzt werden kann.