05.07.2017 • Produkt

Winkhaus: Mit Touch-Terminal doppelt gesichert

Ein neues Touch-Terminal erweitert seit kurzem das umfangreiche Programm von Winkhaus blueSmart. Überall dort, wo die elektronische Zutrittsorganisation den Zugang zu besonders sicherheitskritischen Bereichen verschärft kontrollieren soll, liegen die Einsatzbereiche dieser Lösung. Denn sie verfügt über eine zweite Abfrageeinrichtung.

Insbesondere in Sicherheitsbereichen ist der sogenannte „geistige Verschluss“ durch einen persönlichen Code Bedingung, weil er eine wirkungsvolle zweite Schutzebene bietet. Mit blueSmart lässt sich jetzt beispielsweise einrichten, dass Träger eines blueSmart-Schlüssels nur mit einer zusätzlichen Code-Eingabe Zugang erhalten. Sollte einem zutrittsberechtigten Schlüsselträger der Schlüssel entwendet werden, kann sich der unberechtigte Schlüsselbesitzer in diesem Fall keinen Zugang zum Gebäude verschaffen.

Lösung für Sicherheitsbereiche
Um eine zusätzliche Schutzebene zu schaffen, bedarf es eines geringen Installationsaufwands: Das neue Touch-Terminal wird lediglich mit einem Aufbuchleser verbunden. Dieser verfügt über eine Öffnung, in die der Nutzer wie gewohnt seinen blueSmart-Schlüssel zur Aufbuchung einer Berechtigung hineinsteckt. Erkennt die blueSmart-Verwaltungssoftware, dass der Nutzer nur durch die zusätzliche Eingabe eines PIN-Codes zugangsberechtigt ist, erfolgt die Aufbuchung der Zutrittsberechtigung erst nach Eingabe des wahlweise 4- oder 6-stelligen Zutrittscodes über das Touch-Terminal. Erst wenn beide Voraussetzungen – zutrittsberechtigter Schlüssel und korrekter PIN-Code – erfüllt sind, öffnet sich die Tür.

Die Abfrage des zusätzlichen PIN-Codes ist schlüsselindividuell einstellbar. Zum Schutz von Mitarbeitern bei akuten Gefährdungen kann auch ein Bedrohungscode an Stelle der letzten Ziffer des PIN-Codes eingegeben werden, woraufhin eine direkte Benachrichtigung beispielsweise des Sicherheitsdienstes erfolgen kann.

Mit der zweiten Schutzebene bietet die Technologie einen erhöhten Schutz bei Schlüsselverlust. Generell kann blueSmart im Falle eines Verlustes schnell vor unerlaubtem Zutritt schützen, da das System die Möglichkeit des automatischen Berechtigungsverfalls vorsieht – beispielsweise nach Ablauf eines Arbeitstages. Untertägig verhindert die Abfrage des PIN-Codes dann den Missbrauch eines gefundenen Schlüssels.

 

 

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