23.05.2017 • Produkt

Zarges stellt Potenziale und rechtliche Aspekte der Normen EN 131-1 und 2 vor

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereignen sich in Deutschland pro Jahr rund 867.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Oft sind dabei Leitern involviert. Daher hat der europäische Normenausschuss jüngst die Standards EN 131-1 und 2 veröffentlicht. Die Vorgabe beschreibt neue Konstruktions- und Prüfanforderungen, damit Leitern in Betrieben ab Januar 2018 sämtliche Kriterien für Standsicherheit und Belastbarkeit erfüllen. Als Hersteller setzt Zarges frühzeitig auf Sicherheit und informiert Handwerks- und Industrieunternehmen über die Folgen der EN 131. Bereits heute bietet das Unternehmen Leitern an, die den neuen Normen entsprechen.

Sobald es neue Gesetze und Vorgaben gibt, fragen sich Unternehmen, was genau sich für sie ändert. Im Rahmen der Normen 131-1 und 2 lässt sich das klar umreißen: So müssen Anlegeleitern ab drei Metern Länge künftig mit einer Quertraverse ausgestattet sein, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Neben strengeren Prüfanforderungen in Bezug auf Holmfestigkeit und Rutschfestigkeit legt EN 131-2 außerdem zusätzliche Regelungen für mechanische Dauerbelastungstests und Torsionstests fest. Weitere Vorgaben betreffen den Einsatz von Mehrzweckleitern sowie die Kategorisierung der Steigsysteme. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2018 europaweit in Kraft und betrifft Unternehmen aller Branchen und Größen.

Was genau passiert ab 2018?
Ziel einer Produktnorm sind Erzeugnisse, die hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Da Leitern in Industrie und Handwerk allgegenwärtig sind, ist es nach Betriebssicherheitsverordnung unerlässlich, sie regelmäßig an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Die Sicherheit der Benutzer soll erhöht und das Unfallrisiko verringert werden. Dennoch verbietet EN 131 nicht ausdrücklich, bereits genutzte Leitern weiterhin zu verwenden. Gewerbliche Anwender wie Firmen, Handwerker oder Behörden in Europa werden lediglich angehalten, sich an die jeweiligen Betriebsvorschriften zu halten. „Unternehmen befinden sich gerade in einer Art Grauzone. Zum einen sind EN 131-1 und 2 bereits verabschiedet, aber bis Ende 2017 dürfen noch Leitern nach alter Norm verkauft werden“, erklärt Rainer Üblacker, Head of R&D bei Zarges. „Unternehmen, die jetzt in neue Leitern investieren, müssten also quasi ab Januar nachrüsten oder neu kaufen. Zum anderen sind die Handlungsanweisungen nicht klar definiert. Das sorgt für Unsicherheit.“ Um dies zu vermeiden und Kunden Zukunftssicherheit zu bieten, hat Zarges frühzeitig in die Produktion seiner Leitern investiert und diese umgestellt. Die normkonformen Steiglösungen sind seit April am Markt verfügbar.

Bedarf erkennen – Gefahren bannen – Chancen nutzen
Eine verbindliche Vorgabe, die keine verbindliche Umsetzung fordert – für viele Unternehmen ist das verwirrend. Zarges setzt daher verstärkt auf Transparenz. Denn nicht alle Leitern müssen im Rahmen der EU-Norm ausgetauscht werden. Diejenigen, die dem Stand der Technik entsprechen, können auch künftig weiter benutzt werden. Um diese Modelle zu identifizieren und somit auch finanzielle Sicherheit zu schaffen, sollten Unternehmen frühestmöglich eine Gefährdungsbeurteilung durch den Sicherheitsbeauftragten ihres Betriebs durchführen lassen. Dieser muss entscheiden, ob die bestehenden Leitern weiterhin benutzt werden dürfen. „Wer langfristig auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bemühen, die Vorgaben des Gesetzgebers dauerhaft zu berücksichtigen. Aufwand und Kosten sind nicht so umfassend wie befürchtet“, erläutert Üblacker. Er rät, alle Systeme im Rahmen der jährlich vorgeschriebenen Leiterprüfung auf Schwachstellen zu testen und regelmäßig anzupassen.

Infokasten: Top-Tipps zum richtigen Umgang mit Leitern gemäß EN 131-1 und 2

  • Einmal im Jahr Leitern prüfen: Um sicherzustellen, dass die in Lager oder Fabrikhalle genutzten Systeme dem geforderten Stand der Technik und den Vorgaben entsprechen, müssen Handwerker, Firmen und Co. ihre Leitern alle zwölf Monate überprüfen.
  • Auf geschulte Prüfer achten: Die Prüfung gilt nur dann als gesetzeskonform, wenn sie von einem firmeneigenen, zertifizierten Sicherheitsbeauftragten oder einem geschulten Fachbetriebsmitarbeiter durchgeführt wird.
  • Nachträgliche Anpassungen durchführen: Steigsysteme lassen sich regelkonform erweitern, indem beispielsweise entsprechend EN 131-1 eine Quertraverse bei Anlegeleitern montiert wird.
  • Sicherheit geht vor: Zusätzlich zu jährlichen Überprüfungen sollten Unternehmen die Sicherheit ihrer Leitern und Steigsysteme stets im Blick haben. Fachbetriebe und Hersteller wie Zarges bieten entsprechende Anleitungen und Informationen.

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