Zutritt verboten - Das Zusammenspiel von RFID, Biometrie und Videoüberwachung
RFID ist für die Zutrittskontrolle zu Gebäuden noch immer ein Medium, das ein hervor-ragendes Preis-Leistungsverhältnis bietet und für den Zugang zu normalen Gebäuden ein ausreichendes Sicherheitsniveau ausweist. Es sollten jedoch nur RFID-Karten mit neuster Technik wie Mifare DESFire EV1 oder Legic advant eingesetzt werden.
Nur diese bieten derzeit ausreichenden Schutz. Für den Hochsicherheitsbereich wie Rechenzentren, Kraf-werke etc. muss gemäß VdS der Zutrittsschutz der Klasse C entsprechen, wofür zwingend ein weiteres Identifikationsmedium vorgeschrieben ist. Meist wird hier heute eine bio-metrische Lösung bevorzugt. Dabei spielt der Fingerprint keine große Rolle mehr, da er sich als zu leicht manipulierbar erwiesen hat und primär in Komfort-Anwendungen zum Einsatz kommt.
Alternative Handvenenerkennung
Eine der neusten biometrischen Technologien ist die Handvenenerkennung, mit der eine Person sicher und eindeutig identifiziert werden kann. Im Gegensatz zum Fingerprint lässt sich ein Venenmuster im Inneren einer Handfläche nicht fälschen. Kombiniert mit einer RFID-Karte der neuesten Generation zum Öffnen einer Vereinzelungsanlage und der Handvenenerkennung in der geschlossenen Zutrittsschleuse lassen sich Zugänge so absichern, dass ein unbefugter Zutritt nahezu ausgeschlossen ist.
Videoüberwachungssysteme
Komplettiert werden moderne Zutrittskontrollanlagen häufig durch Videoüberwachungs-systeme. So kann genau dokumentiert werden, welche Personen bestimmte Türen geöffnet oder unerlaubte Zutrittsversuche unternommen haben.
Ein Sicherheitskonzept ist der beste Schutz
Fast noch wichtiger als die neuste Technologie ist ein umfassendes Sicherheitskonzept, das organisatorisch festlegt, ob beispielsweise Zutrittskarten für den Hochsicherheitsbereich überhaupt das Gebäude verlassen dürfen, was im Falle von verlorenen bzw. nicht mehr auffindbaren Karten erfolgen muss oder welche Personen (wie Reinigungspersonal) welche Zutrittsrechte erhalten sollen und dürfen.