DGUV: Überfällen vorbeugen – Neue Unfallverhütungsvorschrift
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Muster-Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ herausgebracht.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Muster-Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ herausgebracht.
Ob Sparkasse oder Spielhalle, Supermarkt oder Stadtbad – für alle könnte künftig die neue Muster-Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten.
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