BHE: Qualität statt Billigware
Der Fachausschuss Einbruchschutz beim BHE Bundesverband Sicherheitstechnik trifft sich zwei Mal jährlich – zuletzt am 27. Oktober –, um aktuelle, auch fachausschussübergreifende Themen zu besprechen. Zentrales Thema waren aktuelle Neuerungen relevanter Normen. Für ein Kurz-Update dazu sprach Matthias Erler von GIT SICHERHEIT mit dem FA-Vorsitzenden Manfred Endt.
GIT SICHERHEIT: Herr Endt, wenn man die Statistik zu Wohnungseinbruchdiebstählen in Deutschland betrachtet, scheint Corona auch sein Gutes gehabt zu haben... – die Zahlen sanken 2020 ja ziemlich kräftig... Spielt die verbesserte Einbruchmeldetechnik hier eine Rolle?
Manfred Endt: Sicher hat die Corona-Pandemie zum Rückgang beigetragen, da die Bürger vermehrt zuhause waren und sich somit weniger Tatgelegenheiten boten. Aber der hohe Anteil an gescheiterten Einbruchsversuchen (rund 47 Prozent) zeigt, dass besser gesicherte Häuser und Wohnungen die wesentlichen Gründe für den Rückgang sind.
Der Markt für Einbruchmeldeanlagen teilt sich im Grunde genommen in zwei Lager: Billiganlagen, teilweise zum Selbsteinbau, und normgerechte Anlagen. Einbruchschutz ist aber ein sehr sensibles Thema, es geht um Sicherheit für Hab und Gut. Da sollte auf Qualität und fehlerfreie Funktionalität geachtet werden. Deshalb ist die Einhaltung der Normen so wichtig. Zwar sind normgerechte Einbruchmeldeanlagen teils etwas teurer, aber sie bieten auch den nötigen und gewünschten Schutz und gaukeln den Bürgern keine falsche Sicherheit vor.
Sprechen wir gleich über diese Normen im Bereich Einbruch: Da ist zunächst die DIN VDE 0833-3, eine zentrale Norm für die Planung, Errichtung, Änderung und Betrieb unter anderem von Einbruchmeldeanlagen...?
Manfred Endt: Die Norm ist letztes Jahr im Oktober in überarbeiteter Version erschienen, mit entsprechender Übergangsfrist. Seit 1. Oktober 2021 gilt nun ausschließlich die Ausgabe 10-2020. Der Unterschied zur früheren Fassung liegt vor allem darin, dass nun alle Produkte von einer akkreditierten Stelle geprüft und zertifiziert werden müssen. Außerdem wurden die Verweise zu anderen Normen angepasst.
Gerade im Oktober neu erschienen ist die VdS2311, die sich mit Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen befassen. In diesem Zusammenhang haben Sie seitens des BHE Einsprüche erhoben. Geben Sie uns einen Überblick dazu?
Manfred Endt: Kritisch sehen wir insbesondere die Verschärfung im Hausratbereich. Bisher gab es in den beiden VdS-Klassen A und B die gleichen Sicherungsklassen für Hausrat (SH), nämlich 1–3. Laut der neuen VdS2311 gibt es SH1 jetzt nur noch in der VdS-Klasse A – und SH2 und SH3 bei VdS-B-Anlagen. D.h. bei höherem Hausratrisiko muss jetzt die VdS-Klasse B verbaut werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Anforderungen an Akkus. Laut VdS2311 beträgt die Lebensdauer für Einbruchmeldeanlagen „4 Jahre nach Einbau“, gemäß VdS2095 für Brandmeldeanlagen jedoch „4 Jahre nach Herstellungsdatum“. Hier bemüht sich der BHE gegenüber dem VdS um eine gleiche Aussage in beiden Richtlinien.
Dann gibt es da noch zwei neue Vornormen – Stichwort Fachfirmenzertifizierung...?
Manfred Endt: Dabei handelt es sich um die VDE V 0827-41 und 42. Ihre Notwendigkeit resultiert aus der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763, die auf europäischer Ebene das Qualitätsniveau für Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsanlagen definiert und vereinheitlicht, aber nur in Verbindung mit den jeweils europäischen oder nationalen Anwendungsregeln der Fachbereiche gilt. Da in der DIN VDE 0833-3 kein konkretes Anforderungsprofil an Fachfirmen definiert ist, wird diese Lücke nun mit den beiden geplanten neuen Normen geschlossen. Dahinter steckt auch der Wunsch, die unterschiedlichen Fachfirmen-Listen (Polizei, BHE, VdS,…) in einer Liste zusammenzuführen und den Betreibern/Anwendern somit eine einheitliche Datenbank zu bieten. Dies dient wiederum der notwendigen Abgrenzung der Fachfirmen vom Billigmarkt. Gemäß DL-Norm DIN EN 16763 müssen innerhalb von zwölf Monaten drei abgeschlossene Projekte nachgewiesen werden. Um den zusätzlichen Aufwand für die Errichter in Grenzen zu halten, wurde in der 0827-41 und 42 festgelegt, dass hierzu keine teure Anlagenprüfung vor Ort notwendig, sondern nach Möglichkeit eine Prüfung der Dokumentationen ausreichend ist.
Überarbeitet wird derzeit die DIN VDE 0833-1. Diese Norm befasst sich mit Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall. Was soll sich ändern – und warum?
Manfred Endt: Die DIN VDE 0833-1 wird komplett überarbeitet und soll 2022 als Entwurf veröffentlicht werden. Hier wird sich in der Tat sehr viel verändern – und Begriffe, die wir lange kannten, wie zum Beispiel der Begriff „Inspektion“, werden durch neue Begriffe ersetzt. Damit soll die Begrifflichkeit aus einer europäischen Norm übernommen werden.
Im Fachausschuss Einbruchschutz (FA-EMT) …
… beraten Errichter, Hersteller und Planer zwei Mal jährlich über aktuelle Themen der Einbruchmeldetechnik und des mechanischen Einbruchschutzes. Neben der Planung von Veranstaltungen wird auch über (inter)nationale Normungsaktivitäten berichtet, so dass die Fachausschussmitglieder frühzeitig über Änderungen und neue Regularien informiert werden. Durch die Delegation von FA-Teilnehmern in die entsprechenden Normengremien werden die Interessen der BHE-Mitglieder bei der Ausarbeitung der Normen proaktiv und fachlich bestmöglich vertreten. Zudem erfolgt ein intensiver Meinungsaustausch mit dem VdS, z.B. hinsichtlich der VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen.
Der Fachausschuss entwickelt außerdem zahlreiche Papiere, z. B. zur Erläuterung von technischen Verfahren oder Neuheiten. Regelmäßig wird über aktuelle Themen aus anderen Fachbereichen berichtet und über fachausschussübergreifende Themen informiert. Interessante Themen werden außerdem auf den Fachausschusssitzungen als Fachreferat (meist durch externe Experten) vorgetragen. www.bhe.de