Brandschutzplanung: Errichter und Sachverständige sorgen für geprüfte Sicherheit
Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz schreiben das Bauordnungsrecht, das Feuerwehrrecht und verschiedene Verordnungen, Richtlinien und Normen vor – dazu kommen Handlungsempfehlungen. Ergänzend sind oftmals weitere Ansprüche zu erfüllen, die der Sachversicherer zur Auflage macht und hinsichtlich der brandschutztechnischen Ausstattung oder des Anlagen- und Umgebungsschutzes stellt. Es empfiehlt sich daher, Experten zu Rate zu ziehen.
Fachliche Expertise ist der Schlüssel zu mehr Sicherheit – deshalb ist es grundsätzlich ratsam, Brandschutzexperten einzubeziehen, die nicht nur die individuell passenden Brandschutzlösungen anbieten, sondern diese auch gesetzeskonform umsetzen können. „Unsere Lösungen wählen wir nach sehr hohen Qualitätsstandards aus, um unseren Kunden jeweils optimal passende und vor allem richtig dimensionierte Produkte anbieten zu können“, sagt Ilija Divkovic, Geschäftsführer von d&d Brandschutzsysteme in Oberhausen.
Als ein weiteres Indiz für Qualität und Verlässlichkeit seien Zertifizierungen und eine Errichteranerkennung zu benennen. „Wir sind stets darauf bedacht, in jedem Bereich auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Daher setzten wir auf VdS-Zertifizierungen sowie die regelmäßige Überprüfung unserer fachlichen Eignung als ausführendes Unternehmen“, fährt der Brandschutzexperte fort. Nach seiner Erfahrung legen die Kunden hierauf großen Wert. Speziell das VdS-Gütesiegel sei für Sicherheitsverantwortliche ein entscheidender Qualitätshinweis beim Einkauf von Sicherheitstechnik und Sicherheitsdienstleistungen.
Nach der Installation ist vor der Prüfung
Ebenfalls essentiell für den Betrieb geeigneter Lösungen im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes ist im zweiten Schritt die fachliche Kontrolle der Funktionalität. „Hier werden zwei Aspekte geprüft: Zum einen, ob die Installation der Baugenehmigung entspricht und zum anderen, ob alle relevanten technischen Normen erfüllt werden“, erklärt der baurechtliche Prüfsachverständige und Diplom-Ingenieur (FH) Artur Henzel, der in seiner Funktion als Schnittstelle und weisungsfreie Kontrollinstanz zwischen den Anlagenbetreibern und der jeweiligen Bauaufsicht agiert. Der Experte ist seit nunmehr zehn Jahren bei der Dekra tätig und kennt aus seinem bewegten beruflichen Werdegang vom Leiharbeiter, über Monteurs- und Servicetechnikertätigkeiten bis hin zum Prüfsachverständigen für Brandmeldeanlagen und Löschanlagen, die unterschiedlichsten Sichtweisen auf Brandschutzprojekte.
„Grundsätzlich werden die Anforderungen bereits im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt“, sagt Artur Henzel. „Doch auch weitere Regularien können in die letztendliche Umsetzung mit hineinspielen. Dazu gehört nicht nur die Landesgesetzgebung, sondern teilweise auch BG-Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter. Sobald das Baurecht eine technische Brandschutzmaßnahme vorsieht, kommen die Betreiber um eine sachverständige Überprüfung nicht herum“, so der Experte. Diese sei für die Aufrechterhaltung der Sicherheit unabdingbar.
Betreiber haben unterschiedliche Brandschutzkenntnisse
Artur Henzel und Ilija Divkovic teilen die Erfahrung, dass die Sensibilität für das Thema Brandschutz je nach Branche sehr unterschiedlich ausfällt. „In Betrieben, in denen produktionsbedingt eine hohe Brandgefahr vorherrscht, wie beispielsweise in einem Stahlwerk, sind sich die Betreiber der Bedeutung optimal ineinandergreifender und funktionierender Maßnahmen sehr bewusst“, berichtet Artur Henzel. Ilija Divkovic ergänzt: „Aktuell verbauen wir von d&d vermehrt Löschanlagen und Brandmeldeanlagen im IT-Bereich bzw. in Rechenzentren. Auch hier ist aufgrund der Folgenschwere eines Feuers ein gesundes Sicherheitsbedürfnis vorhanden“.
Artur Henzel fügt hinzu, dass viele IT-Umgebungen aus rechtlicher Sicht nicht verpflichtet sind, technische Brandschutzlösungen zu installieren, da speziell kleine Serverräume per Definition keine Sonderbauten sind. Dennoch wird hier aus Eigenschutz auf die Installation und offizielle Prüfung der Brandschutzlösungen gesetzt.
Andernorts spielt das Thema eine lediglich untergeordnete Rolle. In Ladenlokalen oder Sonderbauten mit einem mäßigen Brandrisiko ist das Bewusstsein für Brandschutz ein völlig anderes. „Hier geht es häufig auch um die rechtliche Sicherheit und den Anspruch, dass der Bauordnung entsprochen wurde. Denn heutzutage ist ein professionelles Brandschutzkonzept fester Bestandteil der Baugenehmigung, sodass der Soll-Zustand bereits von vorneherein fest geregelt ist. Da die Vorgaben keinen Raum für Spekulationen lassen, verbauen Ilija Divkovic und sein Team VdS-zertifizierte Produkte und achten zudem auf Systemzulassungen.
Kaum Spielraum
„Natürlich ist auch in der jeweiligen Normwerken klar definiert, mit welchen Komponenten, welche BMA betrieben werden darf und ob die Löschanlage und alle dazugehörigen Bauteile seitens des Errichters fachgerecht ausgewählt und installiert wurden. Das gilt es schließlich regelmäßig zu überprüfen“, unterstreicht Artur Henzel. Wie wichtig die Freigabe durch den Sachverständigen ist, zeigt sich nicht zuletzt anhand der Tatsache, dass beispielsweise Feuerwehren Brandmeldeanlagen nur aufschalten, wenn diese ordnungsgemäß geprüft und abgenommen wurden. „Im Grunde ist alles per Gesetz und Verordnung definiert und lässt keinen Spielraum. Ist irgendetwas nicht konform, muss nachgebessert werden, bis alles stimmig ist. Denn die Prüfordnung definiert sämtliche Vorgaben für den Betreiber“, erklärt Henzel.
Ilija Divkovic resümiert, dass die Zufriedenheit und das Vertrauen seiner Kunden naturgemäß mit einer reibungslosen Sachverständigenprüfung einhergehen. Betreiber schlagen mit der Auswahl eines ausgewiesenen Fachbetriebs zur Installation einer Lösch- und Brandmeldeanlage somit gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie bekommen nicht nur hochwertige und sichere Lösungen, sondern auch die anschließende Abnahme erfolgt in der Regel ohne große Hürden.
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