13.07.2026 • Topstory

KRITIS-Dachgesetz: Neue Prüfleitlinie bewertet Widerstandsfähigkeit von Zaunanlagen im Perimeterschutz

Die Absicherung Kritischer Infrastrukturen erfordert belastbare Perimeter. Für das KRITIS-Dachgesetz werden dokumentierte Widerstandszeiten nötig, um Bestandsanlagen gezielt zu ertüchtigen und sicher zu planen. Der Verband für Sicherheitstechnik und das Prüfzentrum befassen sich vor diesem Hintergrund mit der Entwicklung einer neuen Prüfleitlinie zur Bewertung der Widerstandsfähigkeit von Zaunanlagen. Ein Gespräch mit Dipl.-Ing. Carsten Feddern, Geschäftsführer VfS, und Dipl.-Ing. Matthias Demmel, Geschäftsführer Prüfzentrum für Bauelemente (PfB).

Mann mit Brille und blauem Sakko
Dipl.-Ing. Carsten Feddern, Geschäftsführer VfS
© VfS

Herr Feddern, was war der Anlass für die Entwicklung einer neuen Prüfleitlinie zur Bewertung der Widerstandsfähigkeit von Zaunanlagen? 

Carsten Feddern: In unseren Arbeitskreisen kam immer wieder die Diskussion auf, dass es bislang aufgrund fehlender oder lückenhafter Regulierungen schwergefallen ist, die mechanischen Widerstandsfähigkeit und damit die Widerstandszeit einer Perimetersicherung (Zaun) zu bestimmen. Gemeinsam mit unserem VfS Beiratsmitglied Matthias Demmel, dem Geschäftsführer des Prüfzentrums für Bauelemente (PfB) aus Rosenheim, ist die Idee für diese Prüfleitlinie entstanden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Absicherung Kritischer Infrastrukturen schien uns dieses Thema von zentraler Bedeutung, um entsprechende, zumeist unzureichend dokumentierte, Bestandsanlagen sinnvoll und angemessen zu ertüchtigen. Spätestens für die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetztes werden Widerstandszeiten für Perimeter zur Planung, Ausschreibung und Umsetzung benötigt.       

Welche sicherheitsrelevanten Lücken bestehen derzeit im Bereich Perimeterschutz, die durch bestehende Normen und Regelwerke noch nicht ausreichend abgedeckt sind? 

Carsten Feddern: Ganz konkret fehlen Vorgaben zur Widerstandsermittlung gegen Übersteigen, Prüfwerkzeugsatz für Zäune in der Fläche, Vorgaben zur Widerstandsermittlung
gegen Untergraben, Widerstandszeiten sowie entsprechende Vorgaben von Widerstandsklassen.

Mann mit braunem Sakko und gestreifter Krawatte
Dipl.-Ing. Matthias Demmel, Geschäftsführer Prüfzentrum für Bauelemente (PfB)
© PfB

Herr Demmel, wie funktioniert die geplante Prüfung konkret? Welche Angriffsszenarien werden getestet und nach welchen Kriterien bewertet? 

Matthias Demmel: Bei dem Entwurf einer Prüfrichtlinie haben wir bewährte Prüfsequenzen aus der Prüfung der Einbruchhemmung von Gitterelementen als Basis herangezogen und auf die speziellen Anforderungen der Zäune adaptiert und erweitert. Es findet eine statische Prüfung gemäß DIN EN 1628, Produktgruppe 4 (Gitter) mit einer speziellen Belastung der Pfosten an den freien Enden statt. Hier wird der Widerstand gegen Umlegen oder Aufspreizen eines Zaunes nachgewiesen. Es erfolgt eine dynamische Prüfung gemäß der EN 1629, jedoch mit einer Belastung von beiden Zaunseiten in allen Widerstandklassen, um sowohl ein mehrfaches Anspringen, Anstoßen aber auch ein Rütteln an den Zäunen abzuprüfen.
Der „manuelle“ Angriff erfolgt sowohl in der Fläche mit bewährten aber anders kategorisierten Werkzeugen der EN 1630, als auch mit dem Versuch des Übersteigens und Untergrabens. Dazu kommen den Widerstandsklassen entsprechende Hilfsmittel zum Einsatz: Für das Übersteigen z.B. Seil, Leiter und Teppich, für das Untergraben Klappspaten Schaufel, Hacke und Akku-Erdbohrer). Kategorisiert wird getrennt das Übersteigen, Durchsteigen und Untergraben jeweils für drei täterspezifische Widerstandsklassen und 5 Widerstandszeiten: N für keine erreichte Widerstandszeit oder ein statisches bzw. dynamisches Versagen sowie 2, 3, 5 und 10 Minuten Widerstandszeit. Die Klassifizierung erfolgt somit zweckmäßigerweise in einer Matrix und bietet damit ein Spektrum der Widerstandswerte.

Welche Rolle spielen reale Vorfälle – etwa unbefugtes Eindringen auf Flughafengelände für die Entwicklung praxisnaher Prüfverfahren? 

Matthias Demmel: Die medienwirksamen Vorfälle an den Flughäfen mit der Startbahnbesetzung, den lahmgelegten Trafostationen und einigen weiteren Fällen waren ausschlaggebend auch im Hinblick auf das KRITIS-DACH-Gesetz, die mechanische Sicherheit von Perimetern und spezifischer Vorgaben zu hinterfragen. Das Ergebnis war, dass es zum einen vereinzelte Prüfaktionen einzelner Betreiber gab, zum anderen auf eine britische Norm für einbruchhemmende Elemente zurückgegriffen wurde, die aber nicht das gesamte Anforderungsprofil der Zäune abdeckt, im wesentlichen nur den Angriff in der Fläche. Somit war die Entwicklung einer zaunspezifischen Richtlinie für den mechanischen Widerstand, die sowohl vom Hersteller zur Entwicklung und Optimierung der Zaunaufbauten als auch dem Betreiber kritischer Infrastruktur für die Standortbestimmung und Ertüchtigung vor Ort dient, die logische Konsequenz.

Inwiefern unterscheidet sich Ihre Prüfleitlinie von klassischen Normen oder Zertifizierungen, und welchen Mehrwert bietet sie insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen? 

Matthias Demmel: Die Richtlinie wurde mit den Merkmalen eine Norm geschrieben, um im Falle einer gewünschten Überführung zu einer DIN TS nicht Zeit für die strukturelle Umarbeitung zu verlieren. Sie basiert auch auf dem Normenwerk der EN 1627 bis EN 1630, um auf Bekanntes zurückzugreifen, damit eine Einordnung für den Betreiber leichter möglich ist. Die Richtlinie wurde aufgrund der Lücke eines Nachweisverfahrens für den mechanischen Widerstand von Zäunen geschrieben, da Zäune nicht im Anwendungsbereich der EN 1627 einbruchhemmender Elemente aufgeführt sind.
Die Richtlinie wurde aus der langjährigen Erfahrung mit einbruchhemmenden Produkten aller Art und der Erfahrung in der Normungsarbeit in unserem Hause (Richtlinie für einbruchhemmende Rolladen und DIN 18106 für Gitter, jetzt jeweils implementiert in die EN 1627 der DIN 18104-1 und -2 für einbruchhemmende Nachrüstprodukte) als Entwurf erstellt, um ohne Verzögerung zum Start des KRITIS-Dachgesetzes eine erste Grundlage zur Bewertung des manuellen Widerstandes von Zäunen vorliegen zu haben und diese zur Erprobung und Diskussion zu stellen.
Eine Zertifizierung benötigt ein die Prüfgrundlage ergänzendes freiwilliges Zertifizierungsprogramm. Das stülpt der Prüfgrundlage üblicherweise eine regelmäßige Überwachung der Produktherstellung über. Somit ist die Zertifizierung eine Ergänzung zum Prüfnachweis, die aber erst nach der Umsetzung des Prüfprogramms als PfB-Richtlinie erfolgen kann.

Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den Praxistests im April – und wie sollen diese Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Leitlinie einfließen? 

Matthias Demmel: Beim ersten Schreiben einer Richtlinie bleiben erfahrungsgemäß Details unberücksichtigt, die sich bei der Anwendung herausstellen. So zum Beispiel zeigte sich bei der Auswahl der Werkzeuge, dass die Verwendung der elektrischen Gartenschere nicht effektiver als der Bolzenschneider ist und somit aus dem Werkzeugsatz gestrichen werden kann. Beim Übersteigen waren Gewindestangen und Klebeband effektiver als Haken. Das Mitnehmen von Werkzeug beim Übersteigen muss zudem geregelt werden. Diese und weitere Erfahrungen, werden wir kurzfristig in einen zweiten Entwurf einarbeiten.

Herr Feddern, Welche Folgen hat das KRITIS-Dachgesetz für den Perimeterschutz? Und wie hilft Ihre Initiative dabei, die dort formulierten Anforderungen in die Praxis zu übersetzen? 

Carsten Feddern: Im Bereich der Standortsicherheit für Kritische Infrastrukturen ist der Perimeterschutz ja sozusagen die erste physische Verteidigungslinie. Vor diesem Hintergrund kommt dem Perimeterschutz in der aktuellen Bedrohungslage eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die Komplexität durch Mechanik, Elektronik sowie organisatorischen und personellen Maßnahmen machen den Perimeterschutz zur zentralen Aufgabenstellung für die physische Sicherheit, deren Ertüchtigung das KRITIS-Dachgesetz fordert. Mit der Prüfleitlinie gibt es aus unserer Sicht einen klaren Praxisbezug auf die in §13 des Gesetzes geforderte Angemessenheit der erforderlichen Maßnahmen.

Herr Demmel, sehen Sie perspektivisch die Entwicklung hin zu einer verbindlichen Norm oder sogar einer Zertifizierung – und welche Schritte sind dafür noch notwendig? 

Matthias Demmel: Der Entwurf der PfB-Richtlinie stellt einen ersten Schritt dar. Der überarbeitete Entwurf wird zur Diskussion in den entsprechenden Arbeitskreisen des VfS und der Perimeterhersteller gestellt, damit voraussichtlich zum Ende des Jahres eine validierte Prüfrichtlinie zur Verfügung steht. Die Entscheidung über ein Normverfahren obliegt dem DIN. Eine entsprechende Anfrage werden wir, sofern er vom Arbeitskreis des VfS und den Perimeterherstellern in Ergänzung zum Validierungsprozess der PfB-Richtlinie befürwortet wird, gerne beim DIN einbringen. Sofern das entsprechende Normengremium dann ein Normungsverfahren befürwortet und dieses beim DIN bestätigt wird, werden wir die Richtlinie dafür gerne zur Verfügung stellen.
Eine Zertifizierung ist ein zusätzliches freiwilliges Verfahren auf Basis eines Zertifizierungsprogrammes. Hier spielt es keine Rolle, ob eine in Fachkreisen validierten Richtlinie oder einer Norm als Basis herangezogen wird. Ein verpflichtendes Zertifizierungsverfahren wie bei Brand- und Rauchschutzelementen auf Basis der MVVTB bzw. der BauPVO mit einem zugeordneten System wird es für den mechanischen Widerstand gegen Angreifer bei Zäunen nicht geben, da die Eigenschaft Security nicht bauaufsichtlich gefordert ist.

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