24.05.2023 • TopstoryAlarmsysteme

Remote Services für Alarmsysteme

Remote Services führen zu einer Entlastung der Servicetechniker vor Ort. Teilweise können Probleme an der Gefahrenmeldeanlage auch aus der Ferne gelöst werden.

Daniel Kaumanns, Produktmanager bei TAS. © TAS Sicherheits- und...
Daniel Kaumanns, Produktmanager bei TAS. © TAS Sicherheits- und Kommunikationstechnik

Das Monitoring und die Wartung aus der Ferne gibt es für Maschinen, Anlagen und Systeme bereits seit einigen Jahren. Auch bei Alarmsystemen führen Remote Services zu einer Entlastung der Servicetechniker vor Ort. Diese wissen durch das Monitoring, was zu tun ist, und haben die richtigen Werkzeuge bzw. Ersatzteile dabei. Teilweise kann das Problem an der Gefahrenmeldeanlage bereits aus der Ferne gelöst werden. Die TAS Secure Platform stellt dabei eine sichere Verbindung zwischen Errichter und angebundenen Alarmsystemen her.

Bislang fehlte beim Fernzugriff auf Alarmsysteme ein einheitliches Regelwerk für Sicherheitsstandards und die Verantwortung des Betreibers einer Remote Platform, der technischen Basis für die Dienstleistungen. Durch die Standardisierung und Vereinheitlichung der Vorgaben für den Fernzugriff auf Alarmsysteme kann nun das volle Potenzial von Remote Services genutzt werden. Folgende Standards sind dabei relevant:

  • EN 50710 für die zu treffenden organisatorischen Maßnahmen: „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“
  • TS 50136-10 für die Umsetzung der technischen Infrastruktur: „Technische Spezifikation – Anforderungen für den Fernzugriff“

Mit diesen beiden Dokumenten werden sowohl die technischen als auch organisatorischen Unklarheiten aus der bisherigen gängigen Praxis auf einen einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsstandard gehoben.


Wer ist verantwortlich für Verfügbarkeit und IT-Sicherheit?

Damit ist auch die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der technischen Infrastruktur beschrieben. Sie obliegt dem Remote Access Infrastructure Service Provider (RAISP). Das heißt: Der Betreiber, der die Infrastruktur für Remote Services zur Verfügung stellt, ist verantwortlich für die ständige Verfügbarkeit und IT-Sicherheit des Remote Access – unter Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien.


Sichere Cloudlösung für den Fernzugriff

Die TAS Secure Platform stellt eine sichere Verbindung zwischen dem Service-PC beim Errichter auf der einen Seite und den angebundenen Alarmsystemen auf der anderen Seite her. Basisdienst der Plattform ist ein sicherer Remote Access der Übertragungseinrichtung. Weitere Dienste wie Monitoring oder den Fernzugriff auf nachgeschaltete Gefahrenmeldeanlagen lassen sich flexibel zubuchen. Grundsätzlich kann jede IP-fähige Anlage angebunden werden, neben Gefahrenmeldeanlagen also auch Systeme der Haustechnik.

Bei der Entwicklung hat die TAS Sicherheits- und Kommunikationstechnik schon frühzeitig und vor den nun geltenden Sicherheitsstandards ihr Know-how genutzt, um höchste Performanz und Sicherheit zu erreichen. Das kommt Nutzern der Plattform zugute: Sie müssen weder in die eigene Infrastruktur einer Remote Lösung investieren noch Spezialisten für die Pflege des Portals binden. „Wer unsere Plattform nutzt, bezahlt lediglich die monatlichen Gebühren, die im Vergleich zu einem Vororteinsatz überschaubar bleiben“, so Daniel Kaumanns, Produktmanager bei TAS.

Für die Sicherheit der Remote Infrastruktur übernimmt TAS die Verantwortung, denn bereits im vergangenen Jahr wurde das Unternehmen als Remote Access Infrastructure Service Provider (RAISP) zertifiziert.

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