Wie Unternehmen und Polizei zusammenarbeiten
Julia Vincke leitet seit 2022 die Unternehmenssicherheit der BASF in Ludwigshafen und Bettina Rommelfanger arbeitet seit vielen Jahren als Polizeibeamtin und war international in einer Vielzahl von Projekten präventiver Polizeiarbeit tätig. Beide kennen sich seit langem persönlich – und teilen viele Schnittstellen ihrer jeweiligen Interessen und Tätigkeitsfelder. GIT SICHERHEIT sprach mit ihnen über ihre aktuell drängendsten Herausforderungen und insbesondere über die Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und Unternehmen.

GIT SICHERHEIT: Frau Vincke, Frau Rommelfanger, wir möchten heute ein paar aktuelle Fragenkomplexe der Sicherheit umkreisen, die insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Polizeibehörden betreffen. Vielleicht können wir mit einer kleinen Vorstellungsrunde starten...?
Julia Vincke: Ich bin studierte Kriminologin und habe in den vergangenen 25 Jahren umfassende Erfahrungen in verschiedenen Führungsfunktionen innerhalb der niedersächsischen Polizei, bei Auslandseinsätzen für die Europäische Union in Afghanistan und Libyen sowie in mehreren Wirtschaftsunternehmen, gesammelt. Seit 2022 leite ich die Unternehmenssicherheit der BASF in Ludwigshafen, an die seit Oktober 2023 auch die Task Force gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung angegliedert ist. Zudem engagiere ich mich stark für das Thema „Frauen in der Sicherheit“ und bin Vorstandsmitglied in der ISMA, einer internationalen Sicherheitsvereinigung.
Bettina Rommelfanger: Ich bin seit 25 Jahren Polizeivollzugsbeamtin und blicke auf 15 Jahre Führungserfahrung in verschiedenen Bereichen zurück, von der Leitung eines Polizeireviers über die Leitung der Landeskriminalprävention bis zur Stabsleitung im Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW). In diesem Kontext unterstütze ich in zahlreichen internationalen Projekten die Entwicklung präventiver Polizeiarbeit u. a. auf dem Balkan und in Jordanien. Im Auftrag der Landesregierung habe ich seit Dezember 2021 eine Task Force gegen Hass und Hetze als eigenen Stabsbereich im LKA BW aufgebaut und die „Initiative Toleranz im Netz“ ins Leben gerufen (www.initiative-toleranz-im-netz.de). Im Fokus meiner Arbeit steht das Erkennen von Bedrohungen durch Hasskriminalität und Hassrede sowie das Initiieren und Umsetzen von Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz. Ich bin in dieser Funktion Teil eines europäischen Expertennetzwerks und Beiratsmitglied der Meldestelle „Respect!!“ sowie des Bundesprojekts „Kommunale Allianzen und Strategien gegen Rassismus und Hass“ (KommA).
Sie beschäftigen sich ja beide in Ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich mit den verschiedensten Fragen der Kriminalität bzw. Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Doch trotz dieser Schnittmenge sind, wenn es um Straftaten geht, Unternehmen und Polizeibehörden ja in ganz verschiedenen Rollen unterwegs...
Bettina Rommelfanger: Jeder Anfangsverdacht einer Straftat verpflichtet die Polizei gemäß § 163 Strafprozessordnung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ein Ermessensspielraum ist im Bereich der Gefahrenabwehr eingeräumt und gibt uns die Möglichkeit, unser Vorgehen an tatsächlichen Lebenssachverhalten zu orientieren. So können wir beispielsweise entscheiden, ob und wie wir vorgehen, wenn Gefahren abzuwehren sind, um dabei so schonend und angemessen, wie möglich in die Grundrechte Betroffener einzugreifen.
Frau Vincke, für einen Sicherheitsverantwortlichen in Wirtschaftsunternehmen gelten die verwaltungsrechtlichen Prinzipien wie sie für die Polizei gelten nicht. Dennoch haben Sie zum Beispiel bei BASF einen eigenen Ermittlungsdienst. Wie sieht das genau aus?
Julia Vincke: Nachdem das von der Bundesregierung geplante Verbandssanktionsgesetz nie in Kraft getreten ist, haben Wirtschaftsunternehmen keinen Strafverfolgungszwang. Unser interner Ermittlungsdienst handelt im Auftrag des Unternehmens, um Regelverstöße und strafbare Handlungen aufzuklären. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, dürfen aber personalpolitische Interessen nicht außer Acht lassen. Generell sind unsere Eingriffsbefugnisse eingeschränkter als die der Polizei, wir dürfen beispielsweise keine hoheitlichen Maßnahmen durchführen.
Was für Straftaten sind das? Entspricht das proportional der allgemeinen Kriminalitätsstatistik?
Julia Vincke: Unser Stammwerk in Ludwigshafen ist eine Stadt in der Stadt. Mit ca. 10 km² und über 38.000 Mitarbeitern bilden wir den Querschnitt der Gesellschaft, auch wenn es um die Begehung von Straftaten geht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich fast alle außerhalb der Werksgrenzen begangenen Straftaten auch innerhalb unseres Werks ereignen. Dazu gehören Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungs- und Waffengesetz, Körperverletzung, Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung und vieles mehr. Die aktuelle Kriminalstatistik deckt sich zudem ziemlich genau mit den Entwicklungen, die wir als Unternehmenssicherheit feststellen und untersuchen.
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