ASW Nord: Forderung nach Aufnahme Erpressung in Gesetzentwurf
Der Sicherheitsverband ASW Norddeutschland unterstützt laut seines Verbandsvorsitzenden Neumann die Forderungen von Staatsanwaltschaften zur Aufnahme des Erpressungstatbestandes in den Gesetzentwurf.
Geteilter Meinung waren die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am letzten Montag im Bundestag, bei der es um eine weitere Änderung des Strafgesetzbuches ging. Die Experten waren sich uneinig, ob für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet die Einführung eines neuen Strafbestands erforderlich ist. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte von der CDU/CSU geleiteten Sitzung wurde der Entwurf von den Praktikern begrüßt, während sich die Strafrechtler überwiegend kritisch äußerten.
„Cyberangriffe mittels Ransomeware sind derzeit ein großes Problem für die Wirtschaft, weil Kriminelle die Webseiten von Unternehmen unter dem Deckmantel einer Handelsplattform kapern und Lösegeldforderungen stellen. So jüngst norddeutsche Medienhäuser", so Thorsten Neumann, Verbandsvorsitzender der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. "Der Erpressungstatbestand nach § 253, Absatz 1, des Strafgesetzbuches sollte in den Straftatenkatalog des Gesetzentwurfs zum neuen Paragrafen 127, Absatz 1, aufgenommen werden. Darum unterstützen wir die Forderungen von Experten der Staatsanwaltschaften Bamberg und Stuttgart. Dadurch wird eine Lücke im Gesetz geschlossen.“
Die ASW Norddeutschland hatte kürzlich berichtet, dass nach Feststellungen von Wirtschaftsverbänden Cyberangriffe mittels Erpressersoftware ein großes Problem darstellen.