12.04.2019 • NewsDekraGiftstoffeGefahrstoffe

Baldige Meldepflicht für Gefahrstoffe

Nach einer neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen müssen Unternehmen ab 2020 zu jedem solchen Verbraucherprodukt eine Meldung an di...

Ab 2020 müssen Unternehmen, die Stoffe und Gemische auf den Markt bringen, zu...
Ab 2020 müssen Unternehmen, die Stoffe und Gemische auf den Markt bringen, zu jedem Verbraucherprodukt eine Meldung an die Behörden abgeben.

Nach einer neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen müssen Unternehmen ab 2020 zu jedem solchen Verbraucherprodukt eine Meldung an die Behörden geben. Das Ziel ist es, die Informationen zu potenziellen Gefahrstoffen, mit denen Verbraucher in Kontakt kommen, für öffentliche Institutionen transparent zu machen.

Diese neue Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - kurz CLP - bringt einen erheblichen Aufwand für Hersteller mit sich. Die Gefahrstoffexperten von Dekra raten den betroffenen Unternehmen, die Meldepflicht unverzüglich vorzubereiten.

Umfangreiche Anforderungen für Unternehmen
Die neue Meldepflicht nach Art. 45 der CLP-Verordnung fordert weit umfangreichere Informationen als bisher nach §16e Chemikaliengesetz.
Ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Praxis ist, dass jetzt die komplette Rezeptur gemeldet werden muss: Es muss für jede Rezeptur ein UFI - ein Unique Formula Indicator - generiert und auf dem Etikett sowie im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.

Die Vorbereitungen beinhalten etwa das Prüfen eigener Rezepturen, die Informationsbeschaffung bei den Lieferanten, die Zuordnung der Produktkategorien gemäß neuer Regeln sowie das Sammeln aller meldepflichtigen Informationen.

Nicht zuletzt müssen die UFIs erzeugt und in das Produktetikett integriert werden und die eigentlichen Meldungen der Produkte durchgeführt werden.

Interne Verbesserungen - Externe Hilfe
In diesem Zusammenhang scheint es sinnvoll, die eigenen Sicherheitsdatenblätter zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Besonders mittelständische Unternehmen und Importeure haben oft nur eingeschränkte Kapazitäten, um diese Tätigkeiten rechtzeitig abzuschließen. Hier kann es ratsam sein, sich externe Unterstützung zu sichern: Die Experten der Dekra etwa beraten seit über 25 Jahren Unternehmen bei Fragen über das Gefahrstoffrecht und erstellen Sicherheitsdatenblätter für verschiedene Branchen.

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