BGHM: Handlungshilfen für den Infektionsschutz im Betrieb

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt Hilfestellung zur Umsetzung des aktualisierten SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards und der Arbeitsschutzregel.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt Hilfestellung zur Umsetzung des aktualisierten SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards und der Arbeitsschutzregel. Unternehmer können viel tun, um ihre Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Welche Maßnahmen sie zum Schutz vor Viren ergreifen können, erklären die Handlungshilfen, die ein wesentlicher Teil des Corona-Services-Pakets der Berufsgenossenschaft sind. Sie wurden bereits zu Beginn der Pandemie erstellt. Die Berufsgenossenschaft hat sie inhaltlich an die kürzlich aktualisierten Fassungen des SARS-Cov2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel angepasst. Damit berücksichtigen die Handlungshilfen unter anderem die jetzt geltenden Höhen von Abtrennungen über dem Fußboden: 1,50 Meter zwischen sitzenden Personen, 1,80 Meter zwischen sitzenden und gegenüberstehenden Personen sowie 2,00 Meter zwischen stehenden Personen.

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Auch die konkretisierten Vorgaben im Bereich Lüften sind in die aktualisierten Handlungshilfen mit eingeflossen. Sie unterstützen somit holz- und metallverarbeitende Betriebe praxisnah dabei, die empfohlenen, aktuellen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bestmöglich umzusetzen. So konkretisieren die BGHM-Handlungshilfen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, den Ende Februar 2021 aktualisierten bundesweit einheitlichen Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, branchenspezifisch und erleichtern die Umsetzung der Anforderungen der Ende Februar 2021 aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Neben allgemeinen Handlungshilfen für Betriebe zu Hygienemaßnahmen und zur psychischen Belastung gibt es spezielle Handlungshilfen, in denen die für bestimmte Branchen und Tätigkeiten jeweils gültigen Schutzmaßnahmen dargestellt sind – beispielsweise für die Arbeit auf Baustellen, bei der Maschinenbedienung und in Bezug auf die Raumlüftung. Werden neue wissenschaftlichen Erkenntnisse und Standards veröffentlicht, die Einfluss auf den Infektionsschutz bei der Arbeit haben, passen die Fachleute der BGHM die Handlungshilfen an. Betriebe sind damit immer auf dem aktuellen Wissensstand. Da die Corona-Schutzmaßnahmen stetig an die jeweilige Situation der Städte und Kreise angepasst werden, sind zusätzlich auch immer die aktuellen länderspezifischen Coronaschutzverordnungen zu berücksichtigen. Diese sind auf den Internetseiten des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht. Unter www.bghm.de/coronavirus/handlungshilfen können die Handlungshilfen heruntergeladen werden.

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