BHE: Zuschüsse für privaten Einbruchschutz
Der Bundestag hat Ende Mai 2015 finanzielle Hilfen bei der Absicherung von Häusern und Wohnungen gegen Einbrecher beschlossen. Demnach werden von der bundeseigenen Kreditanstalt f...
Der Bundestag hat Ende Mai 2015 finanzielle Hilfen bei der Absicherung von Häusern und Wohnungen gegen Einbrecher beschlossen.
Demnach werden von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz gewährt. Insgesamt werden 30 Millionen Euro bereit gestellt, im laufenden und den beiden kommenden Jahren jeweils 10 Millionen Euro.
Somit können Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter (das Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt) künftig eine separate KfW-Förderung für Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster sowie Gitter beantragen. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Energie- oder Barrierereduzierung möglich.
Die Förderung beträgt 20 Prozent der Gesamtsumme, der maximale Zuschuss liegt bei 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass mindestens 500 Euro investiert werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen bleibt hiervon unberührt, d.h. die Förderung kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Details (Voraussetzungen, Förderhöhe usw.) werden in den nächsten Monaten vom Bundesbauministerium konkretisiert.