BMI ver­bie­tet kri­mi­nel­le Rocker­ver­ei­ni­gung

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat dem niederländischen Verein "Satudarah Maluku MC" jede Tätigkeit im Inland untersagt und die deutschen Teilorganisationen des Vere...

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat dem niederländischen Verein "Satudarah Maluku MC" jede Tätigkeit im Inland untersagt und die deutschen Teilorganisationen des Vereins verboten. Die Verbotsverfügung wurde heute zugestellt. Das Verbot stützt sich auf § 3 Absatz 1 des VereinsG, da Zweck und Tätigkeit des Vereins "Satudarah Maluku MC" einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwider laufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu: "Mit der Verbotsmaßnahme stellen Bund und Länder ihre Entschlossenheit unter Beweis, gemeinsam mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen kriminelle Rockergruppierungen in Deutschland vorzugehen. Bund und Länder werden den gemeinsamen Kampf gegen alle Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität weiter verstärken."

NRW-Innenminister Ralf Jäger betont: "Seit der Gründung des ersten Chapters in Duisburg im Jahr 2012 hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen Satudarah genau beobachtet, konsequent ermittelt und die nötigen Beweise gesammelt. Diese intensiven Ermittlungen haben wichtige Erkenntnisse gebracht und damit die Basis für das bundesweite Verbot geliefert. Damit geben wir ein klares Signal an diese Banden: Ihr seid im Visier. Bund und Länder handeln: gemeinsam und entschlossen."

Seit dem 25. Februar 2015 um 6.00 Uhr laufen in fünf Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachen und Bremen) Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen Mitglieder der deutschen Teilorganisationen des "Satudarah Maluku MC". Die deutsche Teilorganisation ist in sieben Chapter organisiert: Vier in Nordrhein-Westfalen ("Satudarah MC Tigatanah", "Satudarah MC Dark Company", "Satudarah MC Nusa Ina" und "Satudarah MC Yeniceri") und jeweils ein Chapter in Bayern ("Satudarah MC Borderland"), Niedersachsen ("Satudarah MC Northside") sowie Baden-Württemberg ("Satudarah MC No Mercy").

Der Schwerpunkt der kriminellen Prägung des Vereins liegt im Bereich der Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffdelikte. Prägend für den Verein ist auch dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Organisationen. Hier kam es in der Vergangenheit wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und versuchten Tötungsdelikten.

 

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