DGUV: Sicherer Umgang mit Druckgasbehältern
Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie ...
Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie „zerknallen“. Der Zerknall einer Flüssiggas- oder Acetylenflasche geht mit einer Druckwelle, einem Feuerball und Trümmerflug einher. Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit schon häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt. Um das Risiko im Einsatz zu minimieren, haben Fachleute unter der Leitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Einsatzhinweise erarbeitet. Sie sind in zwei überarbeiteten DGUV-Informationen zusammengefasst.
Die Merkblätter geben konkrete Handlungsempfehlungen für verschiedene Brandszenarien, an denen Flüssiggas- bzw. Acetylenflaschen beteiligt sind. Teilweise stimmen die getroffenen Empfehlungen mit denen aus früheren Merkblättern überein. In anderen Fällen weichen sie deutlich von früheren Einsatzhinweisen ab. So wird beispielsweise im Merkblatt zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz dringend davon abgeraten, durch den Brand erhitzte Acetylenflaschen zu bewegen, wie zum Beispiel diese zum Kühlen in ein Wasserbad zu transportieren. Neben praktischen Hinweisen vermitteln die Merkblätter auch Hintergrundwissen, um die Akzeptanz der getroffenen Handlungsempfehlungen zu erhöhen.
Die fachliche Grundlage der Empfehlungen bilden langjährige wissenschaftliche Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Für eine möglichst umfassende Betrachtung der Problemstellung haben neben der DGUV und der BAM auch die Gasverbände IGV (Industriegaseverband) und DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas), verschiedene Feuerwehrunfallkassen (HFUK Nord - Hanseatische Feuerwehr Unfallkasse Nord, FUK Mitte - Feuerwehr-Unfallkasse Mitte), die Firma Linde, die Berliner Feuerwehr sowie die Vereinigung zur Förderung des dt. Brandschutzes – vfdb e.V. (Referat 10 „Umweltschutz“) an der Erarbeitung mitgewirkt.
Die Empfehlungen zu wärmebeaufschlagten Acetylenflaschen wurden unter Beteiligung der BAM bereits vor einigen Jahren in den „Operational guidance for the fire and rescue service“ für Feuerwehren in Großbritannien umgesetzt.
Die beiden DGUV-Informationen stehen in der Publikationsdatenbank http://publikationen.dguv.de/ ab sofort zur Verfügung, die gedruckten Fassungen sind voraussichtlich ab Mitte November lieferbar:
- Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-030)
- Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-029)