DIvB: Geprüfter Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz
Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) will bundesweit einheitliche und qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungsstandards schaffen.
Eine Bewertungskommission aus Vertretern der Ausbildungsträger und des DIvB hat an der veröffentlichten neuen DIvB-Richtlinie 200 „Ausbildung zum Geprüften Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz“ (Fachbauleiter Brandschutz) mitgewirkt.
Die Fachausbildung Fachbauleitung Brandschutz wendet sich an Baufachleute, die brandschutztechnische Kenntnisse zur gewerkebezogenen Bauleitung für die Begleitung, Prüfung und Dokumentation der Umsetzung des Brandschutznachweises erwerben möchten. Während der Bauphase von öffentlichen Gebäuden, Gewerbebauten und großen Wohnanlagen werden zur Qualitätssicherung Brandschutz häufig zusätzlich Brandschutzsachverständige beziehungsweise eine Fachbauleitung Brandschutz bestellt. Daraus spricht die Erfahrung, dass aufgrund immer komplexerer Sachverhalte die klassische Bauleitung ab einer bestimmten Objektgröße keinen ausreichenden Fokus auf den Brandschutz sicherstellen kann. Die Vielzahl an Bauprodukten und Bauarten bedingen ein derart umfassendes Wissen über die Anforderungen für einen korrekten Einbau, dass sich der Bauüberwacher/Objektbetreuer in der brandschutztechnischen Umsetzung unterstützen lassen sollte.
So kann der Bauherr fehlerbedingte Mehrkosten vermeiden, da nur eine regelkonforme Umsetzung des Brandschutzkonzepts die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionssicherheit der geplanten Brandschutzmaßnahmen gewährleistet. Gemeinsam mit führenden Ausbildungsträgern habe das DIvB praxisnahe und fachgerechte Standards entwickelt, die für eine hohe Qualität der Lehre und die Vermittlung aktuellen Wissens sorgen sollen, so der Geschäftsführer des DIvB Jörg-Uwe Strauß. Zum Beispiel schulen Bildungsträger wie Eipos, die TH Köln, die TAS und die TU Kaiserslautern die Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union EWIV (ZERT) sowie der TÜV SÜD bereits seit dem Jahr 2013 nach der DIvB-Richtlinie 100 „Geprüfte Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ und „Geprüfte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz“.
Absolventen der neuen Fortbildung sind in der Lage, mängelbehaftete Bauausführungen zu erkennen, und können alternative Ausführungen vorschlagen beziehungsweise bewerten. Zur Ausbildung „Fachbauleiter Brandschutz“ werden Personen zugelassen, die als Techniker, Meister oder Facharbeiter mit Führungsaufgaben im Baugewerbe mit facheinschlägiger Berufserfahrung und gegebenenfalls der Zusatzqualifikation „Brandschutz-Fachkraft“ tätig sind. Auch zugelassen sind Ingenieure und Architekten sowie Personen, die eine Ausbildung nach der DIvB-Richtlinie 100 nachweisen können.