08.02.2020 • NewsDrohneDrohnenführerscheinLehrgang

Drohnenführerschein: Neuer VdS-Lehrgang

Für Flüge mit Drohnen ab 2 kg Gesamtgewicht ist ein Kenntnisnachweis...
Für Flüge mit Drohnen ab 2 kg Gesamtgewicht ist ein Kenntnisnachweis notwendig. In zwei VdS-Lehrgängen kann dieser nun erworben werden.

Ab sofort bietet das VdS-Bildungszentrum eine zweite Veranstaltung zum Umgang mit Drohnen an. Im neuen Lehrgang „Drohnen-Kenntnisnachweis“ lässt sich innerhalb eines Tages der Kenntnisnachweis, oder Drohnenführerschein, erwerben, der gemäß §21d LuftVO für Flüge mit einer Drohne ab 2kg Gesamtgewicht gefordert wird. Alternativ bietet der bestehende Lehrgang „Drohnen-Operator“ an zwei Tagen Theorie und Praxis.

Die Teilnehmer des Lehrgangs werden umfassend zur Handhabung von Drohnen und zu den rechtlichen Grundlagen informiert. Unter anderem stehen die Themen Flugrecht, Navigation und Meteorologie auf dem Programm. Am Ende des Lehrgangstages erfolgt eine Prüfung. Der Kenntnisnachweis wird nach bestandener Prüfung direkt vor Ort ausgehändigt. Am 17.3.2020 findet der neue Lehrgang zum ersten Mal in Gaimersheim bei Ingolstadt statt, am 19.3.2020 in Köln. An beiden Standorten gibt es weitere Termine.

Bereits bewährt ist der zweitägige Lehrgang „Drohnen-Operator“. Hier erhalten die Teilnehmer neben der Theorieausbildung auch ein individuelles Flugtraining an Quadrocopter oder Octocopter. Außerdem lernen sie die Möglichkeiten der optischen und thermografischen Bilderfassung kennen. Auch dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung und der Aushändigung des Kenntnisnachweises. Ab diesem Jahr findet der Lehrgang „Drohnen Operator“ an zwei Veranstaltungsorten statt: in Ganderkesee nahe Bremen sowie in Plaidt bei Koblenz. Die ersten Termine des Jahres sind der 24. bis 25.3.2020 in Ganderkesee und der 7. bis 8.4.2020 in Plaidt. 

Beide Lehrgänge richten sich branchenübergreifend an Verantwortliche und Mitarbeiter von Berufs- und Werkfeuerwehren, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten sowie aus Industrie-, Hersteller-, Dienstleistungs- und Gewerbeunternehmen aller Art. Außerdem sind sie für interessierte Versicherungs-, Beratungs- oder Rechtsexperten und Sachverständige geeignet, die den Einsatz von Drohnen beurteilen sollen.

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