21.05.2014 • News

EMA-Anlagenbeschreibung ist Pflicht!

Der drastische Anstieg an Wohnungseinbrüchen in den letzten Jahren führt zu einer erhöhten Nachfrage nach Einbruchmeldeanlagen (EMA).Der BHE weist in diesem Zusammenhang darauf hin...

Der drastische Anstieg an Wohnungseinbrüchen in den letzten Jahren führt zu einer erhöhten Nachfrage nach Einbruchmeldeanlagen (EMA).

Der BHE weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Einbruchmeldeanlage grundsätzlich nur durch eine qualifizierte Sicherheits-Fachfirma installiert werden sollte, um einen norm- und fachgerechten Einbau zu gewährleisten.

Zur Sicherstellung der Qualität ist sowohl für den Kunden/Betreiber als auch für den Facherrichter einer EMA eine umfassende Dokumentation unumgänglich.

Bei dieser Dokumentation muss z.B. gemäß DIN VDE 0833 und dem Polizei-Pflichtenkatalog vom Errichter u.a. eine vollständige Anlagenbeschreibung inkl. einer Liste der Anlageteile bzw. Objektskizze erstellt werden.
In der Anlagenbeschreibung werden sämtliche Projektierungsangaben (Zentrale, Energieversorgung, Alarmierung usw.) erfasst. Außerdem muss die Fachfirma darin bestätigen, dass die Anlage nach den einschlägigen Vorschriften geplant und installiert wurde. Evtl. Abweichungen hiervon müssen aufgelistet und begründet werden.

In einem verbändeübergreifenden Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern von BHE, ZVEI und Polizei, wurde die bisherige Anlagenbeschreibung für Einbruchmeldeanlagen vollständig überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Das 6-seitige Papier beinhaltet u.a. auch das benötigte Abnahme- und Übergabeprotokoll.

BHE-Mitgliedern steht die Excel-Arbeitsmappe als ausfüllbare Dateiversion zum kostenfreien Download auf der BHE-Homepage (Mitgliederbereich, Rubrik Fachausschuss Einbruchmeldetechnik) zur Verfügung.

BHE-zertifizierte Fachfirmen können auf Wunsch kostenfrei eine Version mit Zertifikatslogo und -Nummer in der Geschäftsstelle anfordern.

Für weitere Auskünfte steht die BHE-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

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