03.05.2018 • News

Führungskräfte der Polizei und sächsischer Sicherheitsdienstleister im Dialog

Unter dem Dach des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) fand unter Federführung des Landeskriminalamtes Sachsen am 26. April 2018 der turnusgemäße Informations- und Erf...

Unter dem Dach des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) fand unter Federführung des Landeskriminalamtes Sachsen am 26. April 2018 der turnusgemäße Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Führungskräften der Polizei und sächsischer Sicherheitsdienstleister des BDSW statt.

Grundlage des mindestens einmal im Jahr stattfindenden Führungskräftetreffens ist die gemeinsame Grundsatzerklärung. Sie wurde zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW, Landesgruppe Sachsen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Landespolizeipräsidium am 12. Mai 2016 über das Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der 3. Fassung vereinbart. Als Sicherheitspartner der sächsischen Polizei erstreckt sich die Aufgabe der Sicherheitsdienstleister ausschließlich auf eine informative Unterstützung der polizeilichen Arbeit nach dem Grundsatz „Beobachten, Erkennen, Melden“ von sicherheitsrelevanten Ereignissen, die die Sicherheitsdienstleister bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit in der Öffentlichkeit wahrnehmen.

Die Vertreterin des Sächsischen Landeskriminalamtes referierte an Hand der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistiken zur Sicherheitslage in Sachsen und zu neuen Kriminalitätsformen, wie z. B. Cyberkriminalität. Im Anschluss stellte der Landesgruppenvorsitzende Sachsen im BDSW, Hagen Henschel, die wechselseitigen Meldestatistiken und die Schwerpunkte der in 2017 festgestellten melderelevanten Ereignisse vor.

Beide Seiten stellten fest, dass nach der Neuunterzeichnung der Grundsatzerklärung im Jahre 2016, sich das kooperative Zusammenwirken und der wechselseitige Informationsaustausch weiter verbessert hat. In 2017 gab es insgesamt 2.713 Meldungen, von denen 2.204 Meldungen auf öffentliche Fahndungsaufrufe der Polizei an Sicherheitsdienstleister und 509 auf Meldungen der privaten Sicherheitsdienstleister an die Polizei entfielen. Im Rahmen der anschließenden Erörterungen wurden Fragen der Optimierung und der Effizienz der weiteren Zusammenarbeit besprochen. Der Informations- und Erfahrungsaustausch wird auch im kommenden Jahr fortgeführt.
 

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