Kriminalstatistik 2016 zeigt: Sicherheitstechnik und Aufklärungsarbeit wirken

151.265 erfasste Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 Rückgang um 9,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015 Weiterhin hohes Niveau an Wohnungseinbrüchen im Privatbereich echte Trendwende...

Foto: Abus
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  • 151.265 erfasste Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 – Rückgang um 9,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015
  • Weiterhin hohes Niveau an Wohnungseinbrüchen im Privatbereich –  echte Trendwende laut Polizei nicht erkennbar
  • Aufklärungsquote stagniert bei 16,9 Prozent – nicht einmal jeder fünfte Täter wird ermittelt

Gestern wurden in Berlin durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Zahlen der Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Hinsichtlich des Themas Wohnungseinbruch mit einem auf den ersten Blick erfreulichen Trend: Die Zahl der registrierten Wohnungseinbrüche ist erstmals seit Jahren nicht angestiegen. Vielmehr verzeichneten die Statistiker einen Rückgang um 9,5 Prozent auf insgesamt 151.265 Fälle. Dabei entwendeten die Einbrecher Diebesgut im Wert von rund 392 Millionen Euro. Die Aufklärungsquote lag bei 16,9 Prozent (Jahr 2015: 15,2 Prozent). Trotz des Rückgangs ist die Fallzahl immer noch sehr hoch und bewegt sich auf dem Niveau des Jahres 2014.

10-Jahres-Vergleich zeichnet ein differenziertes Gesamtbild

Im 10-Jahres-Rückblick liegt das Jahr 2016 allerdings weiterhin unter den „Top-3-Jahren“ mit den meisten Wohnungseinbrüchen im Privatbereich. So lag die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2006 bei 106.107 Fällen.

Das bedeutet, dass die Zahl Einbrüche im 10-Jahres-Vergleich um über 42 Prozent gestiegen ist. Ein klares Zeichen, dass trotz des Rückgangs weiterhin eine hohe Gefahr von Einbrechern ausgeht und die Ausstattung mit Sicherheitstechnik das beste Gegenmittel darstellt. Diese Erkenntnis wird durch einen anderen Blick auf den 10-Jahres-Vergleich gestützt. Der Blick auf die vollendeten Einbrüche zeigt: lagen diese im Jahr 2006 noch bei rund 63 Prozent, konnten im Jahr 2016 nur rund 55,7 Prozent der Einbrüche auch erfolgreich abgeschlossen werden. Ein weiteres Zeichen dafür, dass Sicherheitstechnik wirkt. Denn viele Einbrüche werden im Versuchsstadium abgebrochen, weil Täter an vorhandener Sicherheitstechnik scheitern.

Weitere Delikte neben „Wohnungseinbruchdiebstahl“ im Fokus

Mit den rund 151.000 erfassten Fällen weisen die Statistiker den Wohnungseinbruchdiebstahl im Privatbereich aus. Jedoch zeigt ein detaillierter Blick in die Statistik, dass ein weiteres Delikt ebenfalls dem Begriff „Einbruch“ zuzuordnen ist. Gemeint ist hiermit der Punkt „Schwerer Diebstahl in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen“. Die hier 102.586 erfassten Fälle lassen sich ebenfalls dem Einbruch zuordnen, da hiermit Diebstähle erfasst werden, die nicht unmittelbar im eigentlichen Wohnraum erfolgen. Rechnet man diese Zahlen hinzu, liegt die Gesamtzahl der Einbrüche im Privatbereich bei knapp 254.000 Fällen. Zudem ist bei diesem Delikt die Aufklärungsquote nochmals deutlich geringer – lediglich 9,6 Prozent dieser Taten werden aufgeklärt.

Aufklärungsquote bedeutet nicht, dass Einbrüche aufgeklärt sind

Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2016 bei 16,9 Prozent. Dies bedeutet, dass nicht einmal jeder fünfte Einbruch aufgeklärt wurde. Und beim genauen Betrachten der Aufklärungsquote fällt noch ein Punkt ins Gewicht: Laut „Focus Online“ ist das Thema Aufklärungsquote gar nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint. Anders als man meinen könnte, gilt ein Einbruch für die Statistik nämlich bereits als aufgeklärt, wenn es mindestens einen Tatverdächtigen gibt – unabhängig davon, ob es auch wirklich der Täter war oder er dafür verurteilt wurde.

Bandenmäßiger Einbruch erstmals separat ausgewiesen

Erstmals werden mit der neuen Kriminalstatistik auch Daten zum bandenmäßigen Wohnungseinbruch ausgewiesen. Die Zahl von 2.156 Fällen entspricht dabei rund 1,4 Prozent an der Gesamtheit der Wohnungseinbrüche. Das zeigt, dass die Mehrzahl der Wohnungseinbrüche immer noch von Einzeltätern ausgeübt wird, welche sich in der Mehrzahl effektiv durch mechanische Sicherheitstechnik vermeiden lassen.

Schutz vor Einbruch kann auch vor anderen Taten schützen

Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch bieten in vielen Fällen auch Schutz bei Anwesenheit – und somit beispielweise ebenso Schutz vor Raub­überfällen. Für das Jahr 2016 wurden im Bundesgebiet 2.666 „Raubüberfälle in Wohnungen“ erfasst.

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