Mindestlohn: BDSW und Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeiten zusammen

Seit dem 1. Juni 2011 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistung. Die behördliche Überprüfung ist Aufgabe der Bundesfinanzdirektion (BFD) bzw. der Finan...

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Erfolgreich Informationsveranstaltung zum Mindestlohn für die BDSW-Landesgruppe NRW: von links Peter Rack, Cornelia Okpara und Gunnar Vielhaack

Seit dem 1. Juni 2011 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistung. Die behördliche Überprüfung ist Aufgabe der Bundesfinanzdirektion (BFD) bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Am 15. September 2011 führte die mit 160 Mitgliedern stärkste Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine Informationsveranstaltung in Kooperation mit der Bundesfinanzdirektion West durch. Über 50 Unternehmensvertreter aus 45 Unternehmen nahmen an der Veranstaltung teil.

Peter Rack, Leiter des Referats Prävention und Prüfung der Bundesfinanzdirektion West, informierte über die Struktur der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und ihre Arbeitsweisen. Rack warnte davor, die Thematik nicht gebührend zu berücksichtigen. Die Kontrolleure der FKS verfügen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes über weitreichende Maßnahmen und Möglichkeiten, die den bisherigen Kontrollen deutlich überlegen sind. So bestünde beispielsweise die Möglichkeit zur verdachtsunabhängigen Prüfung. Er machte deutlich, dass eine FKS-Prüfung nicht automatisch Rückschlüsse auf das Geschäftsgebaren des zu prüfenden Unternehmens zuließe.

Die branchenbezogenen bundesweiten FKS-Kontrollen in 2010 haben ergeben, dass circa 17 Prozent der kontrollierten Unternehmen und Mitarbeiter mit auffälligen vertraglichen Grundlagen angetroffen worden seien; dieses Ergebnis läge im Schnitt solcher Prüfungen. Dennoch sei es im Interesse der FKS und sicher auch der Sicherheitswirtschaft, diese Rate zu reduzieren. Dies unterstütze die Behörde durch frühzeitige, kompetente Aufklärung der Sicherheitsunternehmen. Ferner ermunterte Rack die Anwesenden, bei Erlangung konkreter Kenntnisse über Unterschreitung des Mindestlohnes, diese mit möglichst vielen sachdienlichen Hinweisen an die Hauptzollämter zu schicken.

Abschließend begrüßte Peter Rack die offene Kooperation und Zusammenarbeit mit dem BDSW und seinen Landesgruppen, die bereits im Juli ihren Anfang mit einer ersten gesamtdeutschen Informationsveranstaltung in Fulda nahm. Seine Behörde sei daran interessiert, sich bei den Beteiligten und deren Verband über die individuellen tarifrechtlichen Herausforderungen bei Sicherheitsdienstleistungen ausreichend zu informieren.

Der BDSW-Landesgruppenvorsitzenden, Gunnar Vielhaack, bedankte sich bei Herrn Rack für seinen überzeugenden an den Herausforderungen der Praxis orientierten Vortag. Unter seiner Leitung wurde im Anschluss an den Vortrag intensiv über einzelne Probleme der behördlichen Kontrolle diskutiert.

 

 

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