Mindestlohn: BDSW und Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeiten zusammen

Seit dem 1. Juni 2011 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistung. Die behördliche Überprüfung ist Aufgabe der Bundesfinanzdirektion (BFD) bzw. der Finan...

Erfolgreich Informationsveranstaltung zum Mindestlohn für die...
Erfolgreich Informationsveranstaltung zum Mindestlohn für die BDSW-Landesgruppe NRW: von links Peter Rack, Cornelia Okpara und Gunnar Vielhaack

Seit dem 1. Juni 2011 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistung. Die behördliche Überprüfung ist Aufgabe der Bundesfinanzdirektion (BFD) bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Am 15. September 2011 führte die mit 160 Mitgliedern stärkste Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine Informationsveranstaltung in Kooperation mit der Bundesfinanzdirektion West durch. Über 50 Unternehmensvertreter aus 45 Unternehmen nahmen an der Veranstaltung teil.

Peter Rack, Leiter des Referats Prävention und Prüfung der Bundesfinanzdirektion West, informierte über die Struktur der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und ihre Arbeitsweisen. Rack warnte davor, die Thematik nicht gebührend zu berücksichtigen. Die Kontrolleure der FKS verfügen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes über weitreichende Maßnahmen und Möglichkeiten, die den bisherigen Kontrollen deutlich überlegen sind. So bestünde beispielsweise die Möglichkeit zur verdachtsunabhängigen Prüfung. Er machte deutlich, dass eine FKS-Prüfung nicht automatisch Rückschlüsse auf das Geschäftsgebaren des zu prüfenden Unternehmens zuließe.

Die branchenbezogenen bundesweiten FKS-Kontrollen in 2010 haben ergeben, dass circa 17 Prozent der kontrollierten Unternehmen und Mitarbeiter mit auffälligen vertraglichen Grundlagen angetroffen worden seien; dieses Ergebnis läge im Schnitt solcher Prüfungen. Dennoch sei es im Interesse der FKS und sicher auch der Sicherheitswirtschaft, diese Rate zu reduzieren. Dies unterstütze die Behörde durch frühzeitige, kompetente Aufklärung der Sicherheitsunternehmen. Ferner ermunterte Rack die Anwesenden, bei Erlangung konkreter Kenntnisse über Unterschreitung des Mindestlohnes, diese mit möglichst vielen sachdienlichen Hinweisen an die Hauptzollämter zu schicken.

Abschließend begrüßte Peter Rack die offene Kooperation und Zusammenarbeit mit dem BDSW und seinen Landesgruppen, die bereits im Juli ihren Anfang mit einer ersten gesamtdeutschen Informationsveranstaltung in Fulda nahm. Seine Behörde sei daran interessiert, sich bei den Beteiligten und deren Verband über die individuellen tarifrechtlichen Herausforderungen bei Sicherheitsdienstleistungen ausreichend zu informieren.

Der BDSW-Landesgruppenvorsitzenden, Gunnar Vielhaack, bedankte sich bei Herrn Rack für seinen überzeugenden an den Herausforderungen der Praxis orientierten Vortag. Unter seiner Leitung wurde im Anschluss an den Vortrag intensiv über einzelne Probleme der behördlichen Kontrolle diskutiert.

 

 

Business Partner

Logo:

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. - Archiv

Norsk-Data-Str. 3
61352 Bad Homburg
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







VIP

VIP-Interview: Ante Gaspar, Corporate Security bei Coca-Cola

VIP-Interview: Ante Gaspar, Corporate Security bei Coca-Cola

GIT SICHERHEIT im Interview mit Ante Gaspar, Vice President Corporate Security & Integrity bei Coca-Cola Europacific Partners (CCEP).

KRITIS-Dachgesetz

Wie gut sind Sie vorbereitet?
WHITEPAPER

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Die CER-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz definieren klare Maßstäbe für die physische Sicherheit – doch wie setzt man diese effizient und zukunftsorientiert um?

Meist gelesen

Photo
24.07.2025 • NewsBrandschutz

ZVEI: Schulungen zum Thema Brandschutz

Die ZVEI-Akademie bietet verschiedene Seminare sowie eine Fachtagung zum Thema Brandschutz an. Die kompakten Schulungen vermitteln aktuelles Fachwissen, greifen praxisnahe Themen auf und richten sich an alle, die im Bereich Brandschutz tätig sind.

Photo
09.04.2025 • NewsManagement

Luftsicherheit: Neuer Tarifvertrag 2025

In der 8. Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der deutschen Luftsicherheitsunternehmen konnten sich die Parteien auf neue Konditionen für den Mantel- und Entgelttarifvertrag einigen.