27.09.2011 • NewsAlarmierungBrandschutzLautsprechersysteme

Sprachalarmierung: Hohe Anforderungen an Lautsprechersysteme

Standard-100V-Alarmierungs-Lautsprecher für Sprachalarmanlagen (SAA) sind für raumakustisch kritische Gebäude wie Shopping-Center, Tagungszentren oder Messehallen oftmals nicht gee...

Standard-100V-Alarmierungs-Lautsprecher für Sprachalarmanlagen (SAA) sind für raumakustisch kritische Gebäude wie Shopping-Center, Tagungszentren oder Messehallen oftmals nicht geeignet. Der ZVEI-Fachkreis ‚Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik‘ (LGB) im ZVEI empfiehlt bei solchen Projektanforderungen bereits in der Leistungsbeschreibung einen Zusatz aufzunehmen, der den Einsatz geeigneter Lautsprecher festlegt.

Die Experten im Fachkreis fordern, dass die Anforderungen an Lautsprecher und die erforderlichen Systemkomponenten mindestens den Sicherheitskriterien nach DIN EN 60849 / VDE 0828-1 entsprechen.

Im Anhang des Entwurfs der DIN 14675/A3 ist eine Anlagenbeschreibung für die Sprachalarmierung enthalten, die in vorstehenden Fällen von der Planung bis zur Instandhaltung von SAA genutzt werden kann. Hierin können begründete Abweichungen von den Lautsprechertypen dargestellt werden, die zur Erreichung des Schutzziels (z. B. Sprachverständlichkeit) notwendig sind. Diese müssen von den beteiligten Fachfirmen und den zuständigen Stellen unterzeichnet sein.

Die nach DIN VDE 0833-4 geforderten Schutzziele wie eine ausreichende Sprachverständlichkeit werden mit Standard-100V-Alarmierungs-Lautsprechern häufig nicht erreicht. Darauf weist die Leistungsgemeinschaft im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ausdrücklich hin. Für diese Projektanforderungen geeignete Lautsprecher werden in der für SAA verbindlichen Produktnorm EN 54-24 nicht berücksichtigt. Dazu zählen passive, niederohmige oder aktive Lautsprecher, Mehrkanal-Gehäuse-Lautsprecher, sowie Lautsprecher für den Einsatz in korrosiver Atmosphäre. Sie sind durch die gegebenen Limitierungen im Übertragungsbereich nach EN 54-24 nicht prüfbar und unterliegen somit keiner europäischen oder nationalen Standardisierung.

 

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