17.12.2010 • NewsBHE

Systemanerkennung von Sprachalarmsystemen

Die Planung eines Sprachalarmsystems (SAS) muss auf den Komponenten der Normenreihe DIN EN 54 beruhen. Die Konformität der im System verwendeten Bestandteile müssen nach den Produk...

Die Planung eines Sprachalarmsystems (SAS) muss auf den Komponenten der Normenreihe DIN EN 54 beruhen. Die Konformität der im System verwendeten Bestandteile müssen nach den Produktnormen, z. B. DIN EN 54-16 Sprachalarmzentralen und DIN EN 54-24 Komponenten für Sprachalarmierungssysteme - Lautsprecher, geprüft und zugelassen sein.

Häufig wird am Markt auf eine SAS-Zertifizierung nach DIN EN 54-16 verwiesen bzw. von Herstellern herausgestellt, dass ihre SAS-Produkte bereits zertifiziert sind.

Der BHE weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Nachweisen nicht automatisch um eine Zertifizierung nach dem Bauproduktengesetz handelt.

Hier muss deutlich zwischen einer allgemeinen Zertifizierung nach einer Norm und der Ausstellung eines so genannten EG-Konformitäts-Zertifikates im Sinne des Bauproduktengesetzes unterschieden werden. Letzteres darf nur durch eine für EN 54-16 bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) ausgestellt werden.

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