14.08.2014 • NewsMindestlohnSicherheitsgewerbeTarifvertrag

Tarifliche Mindestlöhne für das gesamte Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes in Sachsen-Anhalt sollen die im von BDSW und ver.di verhandelten Entgelttarifvertrag vereinbarten regio...

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes in Sachsen-Anhalt sollen die im von BDSW und ver.di verhandelten Entgelttarifvertrag vereinbarten regionalen Mindestlöhne gelten. Für die Mitarbeiter bedeutet dies ein Lohnplus von 20 % bis 2016.

Der Tarifausschuss des sachsen-anhaltinischen Ministeriums für Arbeit und Soziales hat auf seiner Sitzung am 12. August 2014 die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt, einschließlich der Zeitzuschläge und Ausbildungsvergütungen, ohne den Anhang zur Feuerwehr, empfohlen.

Sofern die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft tritt, bedeutet dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbranche in Sachsen-Anhalt, dass auch für die Arbeitgeber, die nicht Mitglied im BDSW sind, die im Tarifvertrag festgeschriebenen Arbeitsbedingungen und Löhne gelten. Für den derzeit niedrigsten Lohn von 7,50 € bedeutet dies eine Erhöhung auf zunächst 8,15 €, zum 01.07.2014. Eine weitere Erhöhung auf 8,60 € erfolgt zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 erhöht sich der Lohn schließlich erneut auf 9,00 €.

Um die Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft treten zu lassen, muss sie von den zuständigen Ministern noch verfügt werden. Dies ist nach einer solchen Empfehlung zu erwarten. Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger erlangt die Entscheidung der Minister formelle Rechtskraft.

 

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