14.08.2014 • NewsMindestlohnSicherheitsgewerbeTarifvertrag

Tarifliche Mindestlöhne für das gesamte Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes in Sachsen-Anhalt sollen die im von BDSW und ver.di verhandelten Entgelttarifvertrag vereinbarten regio...

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sicherheitsgewerbes in Sachsen-Anhalt sollen die im von BDSW und ver.di verhandelten Entgelttarifvertrag vereinbarten regionalen Mindestlöhne gelten. Für die Mitarbeiter bedeutet dies ein Lohnplus von 20 % bis 2016.

Der Tarifausschuss des sachsen-anhaltinischen Ministeriums für Arbeit und Soziales hat auf seiner Sitzung am 12. August 2014 die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt, einschließlich der Zeitzuschläge und Ausbildungsvergütungen, ohne den Anhang zur Feuerwehr, empfohlen.

Sofern die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft tritt, bedeutet dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbranche in Sachsen-Anhalt, dass auch für die Arbeitgeber, die nicht Mitglied im BDSW sind, die im Tarifvertrag festgeschriebenen Arbeitsbedingungen und Löhne gelten. Für den derzeit niedrigsten Lohn von 7,50 € bedeutet dies eine Erhöhung auf zunächst 8,15 €, zum 01.07.2014. Eine weitere Erhöhung auf 8,60 € erfolgt zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 erhöht sich der Lohn schließlich erneut auf 9,00 €.

Um die Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft treten zu lassen, muss sie von den zuständigen Ministern noch verfügt werden. Dies ist nach einer solchen Empfehlung zu erwarten. Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger erlangt die Entscheidung der Minister formelle Rechtskraft.

 

Business Partner

Logo:

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. - Archiv

Norsk-Data-Str. 3
61352 Bad Homburg
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







VIP

Das VIP-Interview in GIT SICHERHEIT

Das VIP-Interview in GIT SICHERHEIT

Wir stellen Macherinnen und Macher in Sachen Sicherheit vor. Lesen Sie zum Beispiel, was der Bayer-Sicherheitschefin Dr. Alexandra Forster wichtig ist - und wer außerdem in unserer "VIP Lounge" Platz genommen hat.

KULTURGÜTER

Sicherung für Kulturstätten

Sicherung für Kulturstätten

Oktober 2025: Spektakulärer Diebstahl im Pariser Louvre. Er rückt den Schutz von Kulturgütern in den Mittelpunkt des Interesses. Dazu gehört auch die Sicherung von Zugängen. Im nachfolgenden Praxisbeispiel geht es um die Dresdner Frauenkirche.

Meist gelesen

Photo
• 01.09.2025 • News

Mediadaten 2026 GIT SICHERHEIT

Werben Sie mit der Nummer Eins - mit GIT SICHERHEIT. Unsere aktuellen Mediadaten stehen für Sie zum Download bereit.

Photo
18.09.2025 • NewsSecurity

Assa Abloy: Marktbericht Zutrittskontrolle 2025

Erstmals in der Geschichte der Zutrittskontrolle haben drahtlose Systeme kabelgebundene Lösungen überholt. Diese und weitere Erkenntnisse liefert der Bericht zur drahtlosen Zutrittskontrolle 2025 von Assa Abloy.