VDI: Aktualisierte Richtlinie VDI 2263
In vielen Industriebranchen werden Elevatoren eingesetzt, um brennbare, staubförmige oder staubhaltigen Schuttgüter zu transportieren. Je nach gefördertem Schüttgut und Bauart des Elevators können dabei explosionsfähige Atmosphären entstehen. Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 verdeutlicht Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen an Elevatoren, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub-Luft-Gemische vorhanden sind oder entstehen können.
Die aktualisierte VDI 2263 Blatt 8 „Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen – Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren“ zeigt Maßnahmen anhand des aktuellen Standes der Technik. Sie richtet sich gleichermaßen an Hersteller und Betreiber von Elevatoren. Elevatoren im Sinne der Richtlinie sind Senkrechtförderer unterschiedlicher Bauart, darunter Becherelevatoren, Winkelbecherwerke, Pendelbecherwerke und Wellkantenförderer. Die Empfehlungen können darüber hinaus auch auf vergleichbare Fördersysteme übertragen werden.
Da die Gefahr von Staubbränden und Staubexplosionen maßgeblich von den Eigenschaften des transportierten Schüttguts sowie der Konstruktion und Betriebsweise der Anlage abhängt, berücksichtigt die Richtlinie sowohl technische Anforderungen an die Anlagengestaltung als auch organisatorische Maßnahmen im Betrieb. Dabei werden die auf europäischer Ebene vorgegebenen Regelungen zur Trennung von Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen konsequent berücksichtigt.




















