VdS 3477: Neuauflage der Richtlinie

Mittelständische Unternehmen sind vielfach Marktführer in ihrem Segment, gelten als hoch innovativ und stehen deshalb immer häufiger im Visier von Cyber-Kriminellen. Vor diesem Hin...

Der hoch innovative deutsche Mittelstand steht besonders im Fokus von...
Der hoch innovative deutsche Mittelstand steht besonders im Fokus von Cyber-Angriffen

Mittelständische Unternehmen sind vielfach Marktführer in ihrem Segment, gelten als hoch innovativ und stehen deshalb immer häufiger im Visier von Cyber-Kriminellen. Vor diesem Hintergrund hat VdS ein umsetzbares Sicherheitskonzept entwickelt, das speziell auf die Anforderungen des Mittelstands zugeschnitten ist. „Um die hohe Qualität bei der Umsetzung des VdS-Standards zu sichern, spielen die Cyber-Security-Berater eine Schlüsselrolle“, betonte VdS-Geschäftsführer Robert Reinermann. VdS-anerkannte Berater für Cyber-Security sind erfahrene IT-Experten, die ihre Qualifikation gegenüber VdS, einer der weltweit renommiertesten Zertifizierungsstellen für Unternehmenssicherheit, nachgewiesen haben. Zur Qualifikation gehören, neben einschlägiger Ausbildung und langjähriger Berufserfahrung, fundierte Kenntnisse gängiger Angriffsmethoden und deren Abwehr.

„Grundlage des Anerkennungsverfahrens für Cyber-Security-Berater sind die Richtlinien VdS 3477. Diese Richtlinien haben wir in einer Neuauflage jetzt noch transparenter gestaltet. Davon profitieren nicht nur die Berater selbst, sondern vor allem die mittelständischen Kunden“, so Robert Reinermann weiter.

In die Neufassung der Richtlinien sind insbesondere praktische Erfahrungen der ersten Berater für Cyber-Security sowie deren Know-how und Anregungen eingeflossen. So wurde beispielsweise das Anforderungsprofil für die Anerkennung nach VdS 3477 präziser beschrieben, so dass potenzielle Kunden aus dem Mittelstand die hohe Qualifikation von VdS-anerkannten Cyber-Security-Beratern besser nachvollziehen können. „Die Überarbeitung der Richtlinien ist ein wichtiger Schritt, um die steigende Nachfrage nach umsetzbaren Cyber-Security-Lösungen im Mittelstand und den dafür erforderlichen Beratungsleistungen besser zu bedienen“, sagte Robert Reinermann. „Die ersten Erfahrungen zeigen: Das Angebot wird gut angenommen“, fügte er hinzu.

Die neuen Richtlinien VdS 3477 sowie weitere Informationen zur Cyber-Security finden Sie zum kostenlosen Download unter www.vds.de/cyber

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