17.08.2022 • NewsGefahrenabwehrKatastrophenschutz

vfdb: Luftfahrzeuge für die Gefahrenabwehr

vfdb und DFV verfassen gemeinsames Positionspapier mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten.

Die Einsatzmöglichkeiten von Luftfahrzeugen für die Gefahrenabwehr in Deutschland müssen nach Erkenntnissen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz dringend verbessert werden. Insbesondere müssen Hubschrauber, Drohnen und Flächenflugzeuge einsatztaktisch und kommunikationstechnisch besser eingebunden werden. In einem gemeinsamen Positionspapier geben die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) Ratschläge für entsprechende Regelungen. Ziel ist es nach den Worten von vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner und DFV-Präsident Karl-Heinz Banse, für den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Mitwirkenden in der Gefahrenabwehr Hilfestellung sowohl für den Alltag als auch für die Vorbereitung zu geben. 

Der Einsatz von Luftfahrzeugen in der Gefahrenabwehr insbesondere bei Flächenlagen, aber auch bei ungewöhnlichen Ereignissen in exponierten Gebieten, sei aktueller denn je, so DFV und vfdb. Besonders drastisch sei dies bei der Starkregenkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr deutlich geworden. Aber auch die jüngsten Wald- und Vegetationsbrände hätten die Defizite aufgezeigt. In einem sieben Punkte umfassenden Katalog fordern die beiden Organisationen beispielsweise eine Vereinfachung der Anforderungswege und Angleichung der Kostenstrukturen, die – wie es heißt – „auf keinen Fall zu Lasten vor allem kleinerer Gemeinden gehen“ dürfen.

Ferner sei es notwendig, dass die Anforderung der ersten ein bis zwei Luftfahrzeuge, zum Beispiel Helikopter zur Menschenrettung mit Winde oder mit Außenlastbehälter zur Löschunterstützung aus der Luft, für den ersten Einsatzleiter schnell, einfach und direkt über seine zuständige Leitstelle möglich werde. Verbessert werden müssen nach Auffassung der Experten auch die Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und Nutzung aller Betreiber sowohl in der Luft wie auch der Bedarfsträger und Einsatzkräfte am Boden. Die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen müssten zudem Teil der Ausbildung sein. Dazu sei der Ausbau der bisher viel zu wenigen Ausbildungsstellen nötig, und es müssten weitere Möglichkeiten geschaffen werden, so die Anregung in dem Positionspapier.

Als mögliches Vorbild werden andere EU-Länder wie zum Beispiel Frankreich genannt, das mit seiner Zivilschutzschule in Valabre in Europa die zentrale Aus- und Fortbildungsrolle im Luftfahrzeugeinsatz zur Gefahrenabwehr übernommen habe. Mehrzweckhubschrauber sind nach Erkenntnissen von DFV und vfdb das einzige Mittel, mit denen Menschen aus absoluten Notsituationen gerettet werden können. Man brauche davon so viele, dass man in hinreichend kurzer Zeit überall in Deutschland die nötige Hilfe aus der Luft einsetzen könne, so die Forderung. Bemängelt wird ferner, dass die Zivilschutzhubschrauber des Bundes derzeit nahezu ausschließlich als Rettungshubschrauber eingesetzt werden. Das sei der Bedeutung des Wortes nicht angemessen und auch nicht für diesen Zweck ausreichend. Aktuell handele es sich um einen eher kleineren Hubschraubertyp (EC bzw. H 135) mit sehr eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Jeder Zivilschutzhubschrauber müsse aber im Katastrophenschutz und der erweiterten Gefahrenabwehr sinnvoll und auch in Höhenlagen und auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut einsetzbar sein.

Notwendig sei unter anderem eine Transportfähigkeit von mindestens 2.000 Liter Wasser als Außenlast und eine Aufnahmefähigkeit von mindestens sechs voll ausgerüsteten Einsatzkräften sowie weiteren Geräten sowie die sofortige Einsatzmöglichkeit einer Winde zur Rettung von Menschen aus gefährdeten Lagen. Als erforderlich wird außerdem die Transportmöglichkeit von liegenden Patienten mit entsprechender notfallmedizinischer Ausstattung sowie die Möglichkeit der Bilddatenerzeugung sowohl als Video wie Infrarot mit Datenübermittlung zu den Bodenkräften genannt.  Als „nicht zielführend“ nennt das Positionspapier für Deutschland den Einsatz von Löschflugzeugen, da sie nur in wenigen der Aufgabengebiete eingesetzt werden können.

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