13.07.2026 • News

VSW-Bundesverband und BAK SiBe bündeln Kompetenzen

Der VSW-Bundesverband und der Bundesarbeitskreis der Sicherheitsbevollmächtigten (BAK SiBe) haben eine strategische Kooperationsvereinbarung geschlossen, um den Geheimschutz und Wirtschaftsschutz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Mit der Zusammenarbeit reagieren beide Organisationen auf die wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen für Unternehmen und Institutionen sowie auf die zunehmende Bedeutung des Schutzes sensibler Informationen und kritischer Unternehmensdaten.

Ziel der Kooperation ist es, den fachlichen Austausch zwischen Sicherheitsverantwortlichen aus Wirtschaft und Behörden auszubauen, Synergien zu schaffen und Unternehmen künftig noch stärker mit praxisnahen Handlungsempfehlungen und aktuellen Erkenntnissen zu unterstützen. Dabei stehen insbesondere Themen wie amtlicher Geheimschutz, Informationssicherheit, Resilienz gegenüber Spionage- und Sabotagerisiken sowie der Schutz sensibler Unternehmensinformationen im Mittelpunkt.

„Gerade in Zeiten hybrider Bedrohungen, wachsender Cyberrisiken und zunehmender geopolitischer Spannungen ist ein enger Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Sicherheitsverantwortlichen und staatlichen Stellen wichtiger denn je. Die Kooperation mit dem BAK SiBe stärkt unsere gemeinsame Kompetenz im Bereich Geheim- und Wirtschaftsschutz erheblich“, erklärt der VSW-Bundesverband.

Innerhalb der Vereinbarung sind unter anderem Fachveranstaltungen, Workshops, Expertenrunden und Arbeitskreise zu aktuellen Themen des Geheim- und Wirtschaftsschutzes geplant. Darüber hinaus wird der strukturierte Dialog mit Sicherheitsbehörden weiter ausgebaut. Beide Organisationen wollen damit einen aktiven Beitrag zur Sicherheitskultur in deutschen Unternehmen leisten und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber modernen Bedrohungslagen stärken.

Die Zusammenarbeit geschieht auf Basis eines offenen und partnerschaftlichen Austauschs. Die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit beider Organisationen bleibt ausdrücklich gewahrt.

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