Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW: Lohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt

„Der Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen wurde vom Arbeitsminister des Landes rückwirkend zum 1. Mai 2013 für allgemeinverbindlich erklärt"...

„Der Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen wurde vom Arbeitsminister des Landes rückwirkend zum 1. Mai 2013 für allgemeinverbindlich erklärt", darauf wies der Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Dr. Harald Olschok, hin.

Damit sei der neue Lohntarifvertrag bis zum 31. Dezember 2014 bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. Die Allgemeinverbindlich­erklärung (AVE) erfasse in NRW 37.000 Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes.

Der Grundlohn der untersten Lohngruppe steigt gegenüber dem bisherigen Lohntarifvertrag für NRW mit Wirkung ab 1. Mai 2013 um 5,8 Prozent auf 8,62 Euro und ab 1. Januar 2014 um weitere 4,4 Prozent auf 9,00 Euro. Insgesamt beträgt die Erhöhung 10,4 Prozent. Die Vergütung der Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten wird ebenfalls in denselben Stufen um insgesamt 18,9 Prozent von derzeit 12,36 Euro auf 14,70 Euro erhöht.

 

Business Partner

Logo:

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. - Archiv

Norsk-Data-Str. 3
61352 Bad Homburg
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen

Photo
19.01.2024 • News

Neuer Tarifvertrag für private Sicherheitskräfte in Hamburg

Am 18.01.24 einigten sich die Tarifvertragsparteien BDSW und ver.di für die rund 9.000 privaten Sicherheitskräfte in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von zwei Jahren und sieht zwei Erhöhungsschritte der Stundengrundlöhne vor.