Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW: Lohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt

„Der Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen wurde vom Arbeitsminister des Landes rückwirkend zum 1. Mai 2013 für allgemeinverbindlich erklärt"...

„Der Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen wurde vom Arbeitsminister des Landes rückwirkend zum 1. Mai 2013 für allgemeinverbindlich erklärt", darauf wies der Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Dr. Harald Olschok, hin.

Damit sei der neue Lohntarifvertrag bis zum 31. Dezember 2014 bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. Die Allgemeinverbindlich­erklärung (AVE) erfasse in NRW 37.000 Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes.

Der Grundlohn der untersten Lohngruppe steigt gegenüber dem bisherigen Lohntarifvertrag für NRW mit Wirkung ab 1. Mai 2013 um 5,8 Prozent auf 8,62 Euro und ab 1. Januar 2014 um weitere 4,4 Prozent auf 9,00 Euro. Insgesamt beträgt die Erhöhung 10,4 Prozent. Die Vergütung der Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten wird ebenfalls in denselben Stufen um insgesamt 18,9 Prozent von derzeit 12,36 Euro auf 14,70 Euro erhöht.

 

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