Weiberfastnacht: Heiße Phase auch für Sicherheitsdienstleister
Alle Jahre wieder werden an Weiberfastnacht pünktlich um 11:11 Uhr bundesweit Rathäuser von mannstollen Frauen gestürmt und die Gewalt über die Städte übernommen. Damit beginnt die...
Alle Jahre wieder werden an Weiberfastnacht pünktlich um 11:11 Uhr bundesweit Rathäuser von mannstollen Frauen gestürmt und die Gewalt über die Städte übernommen. Damit beginnt die „heiße" Phase der fünften Jahreszeit in Deutschland. Karneval ist seit dem 11.11.2011 überall präsent und überall präsent sind auch tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister.
„Seit Wochen finden bundesweit unterschiedlichste Karnevals- beispielsweise Fastnachtsveranstaltungen statt. Wir stellen fest, dass seit den schrecklichen Ereignissen bei der Loveparade 2010 in Duisburg Veranstalter und Genehmigungsbehörden bundesweit bewusster mit der Frage Sicherheit auseinandersetzen. Die Anforderungen an die Sicherheitskonzeption der Veranstalter als Voraussetzung für eine Genehmigung haben deutlich zugenommen. Auch in diesem Jahr werden wieder sämtliche Großveranstaltungen und Umzüge von tausenden Sicherheitsmitarbeitern geschützt werden", so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW).
Zum Einsatz käme das Personal vornehmlich bei Zugangskontrollen zu Veranstaltungen, als Fahrzeugbegleitpersonen, damit insbesondere keine kleinen Kinder unter die Festwagen geraten, und im öffentlichen Personenverkehr, um den begeisterten Närrinnen und Narren auch als Wegweiser zur Verfügung zu stehen.
Immer wichtiger seien Alkoholkontrollen bei Jugendlichen geworden. „Das Dienstleistungsspektrum ist sehr weit gefasst. Und man muss stressresistent sein, schließlich wird auch Alkohol im Spiel sein. Das kann den einen oder anderen schon närrisch werden lassen", so Olschok weiter. Auch aus diesem Grund setzt sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft seit Jahren für Qualifizierungsmaßnahmen und höhere Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe ein. „Wir fordern, dass Genehmigungsbehörden und Veranstalter für größere Veranstaltung bei eingesetztem Sicherheitspersonal mindestens den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung erbringen müssen. Dabei darf es keine Rolle mehr spielen, ob die für die Sicherheit eingeteilte Person vom Veranstalter selbst oder von einem Sicherheitsdienstleistungsunternehmen stammt", so der BDSW-Hauptgeschäftsführer.
Es sei grob fahrlässig, dass es nach den schrecklichen Ereignissen von Duisburg immer noch möglich sei, Großveranstaltungen mit eigenem Personal zu sichern. „Sicherheitsdienstleister müssen Ausbildungsnachweise und den Versicherungsschutz für den Mitarbeiter sowie für Personen- und Sachschäden erbringen. Dafür gibt es gute Gründe. Warum diese für das eigene Personal von Veranstaltern nicht gelten, ist mir ein Rätsel", so Dr. Harald Olschok abschließend.