Hymer: Aufsetzstufen für Sprossenleitern
Denn mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 ist die Nutzung von Leitern als Arbeitsplatz nur noch erlaubt, wenn der Anwender mit beiden Füßen auf einer mindestens 80 Millimeter tiefen Stufe steht. Viele Anwender nutzen Leitern nicht nur als Zugangsmittel zu höher gelegenen Orten. Häufig dient die Steigtechnik auch selbst als Arbeitsplatz. Insbesondere Sprossenleitern erfüllen mit einer üblichen Sprossenstärke zwischen 20 bis 50 Millimetern nicht die Anforderungen der neuen TRBS 2121-2 hinsichtlich der Verwendung von Leitern als hoch gelegener Arbeitsplatz, so das Unternehmen. Generell schreibe die neue Verordnung vor, dass eine Leiter für zeitweilige Arbeiten von bis zu zwei Stunden maximal bis zu einer Höhe von fünf Metern als Arbeitsplatz genutzt werden darf – und dann auch nur, wenn der Anwender mit beiden Füßen auf einer mindestens 80 Millimeter tiefen Stufe steht.
Die als Einzelstufen oder als Dreier-Sets für Sprossenleitern und Glasreinigerleitern des Herstellers erhältlichen Aufsetzstufen sorgen mit der 80 Millimeter tiefen, profilierten Auftrittsfläche für einen sicheren, ergonomischen Stand nach der neuen TRBS-Vorgabe. Die Stufen werden einfach auf die gewünschte Sprosse geklickt und anschließend mit dem mitgelieferten Befestigungsmaterial an der Sprosse verschraubt. Ist jedoch ohnehin die Anschaffung einer neuen Leiter geplant, eignet sind beispielsweise die einseitig begehbare Stufenstehleiter 8026 oder die beidseitig begehbare Stufenstehleiter 8024. Beide Modelle sind robust und gewährleisten mit ihren verstärkten 80 Millimeter tiefen Stufen einen sicheren TRBS-konformen Stand auf der Leiter auch bei länger währenden Tätigkeiten.