15.10.2018 • Produkt

Maschinensicherheitsnormen in der Praxis

Für die Sicherheit von Maschinen gibt es drei Gruppen von Normen, nämlich die ­Gruppen A, B und C. In einer mehrteiligen ­Artikelserie für GIT SICHERHEIT befasst sich Jens Rothenburg von Euchner vor allem mit den übergeordneten A- und B-Normen – und der Frage, wie sie im praktischen Umgang gut zu nutzen sind. Jens Rothenburg ist im ­Produktmanagement von Euchner tätig. Er betreut außerdem Normengremien, Berufsgenossenschaftenund Verbände. Im folgenden siebten Teil geht es um die Auswahl einer Verriegelungseinrichtung nach EN ISO 14119.

In diesem und in weiteren folgenden Teilen dieser Reihe über den Umgang mit Normen werden wir nun etwas detaillierter auf die EN ISO 14119 eingehen. Diese Norm beschäftigt sich mit Verriegelungseinrichtungen, etwas landläufiger also Sicherheitsschaltern, an Schutzeinrichtungen. Diese sind sowohl mit, als auch ohne Zuhaltungseinrichtung verfügbar.

Personenschutz
Eine Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Gefährdung nach dem Öffnen der Schutztür nicht rechtzeitig beseitigt werden kann, bevor der Bediener die Gefahrenstelle erreicht. Um das zu ermitteln, gibt die Norm eine einfache und klare Anweisung: Es muss die Zeit bis zur Beseitigung der Gefährdung bestimmt werden (z. B. durch nachlaufende Maschinenbewegungen).

Diese Zeit muss kleiner sein als die Zeit, die der Benutzer benötigt, um die Gefahrenstelle zu erreichen. Zur Bestimmung dieser Zeit verweist die EN ISO 14119 auf die EN ISO 13855:2010, Abschnitt 9. Mit einer Formel, die eine festgelegte Annäherungsgeschwindigkeit einer Person beinhaltet, kann die Zeit bestimmt werden. In allen anderen Fällen genügt eine Verriegelungseinrichtung. Es darf anstelle einer Verriegelung natürlich immer auch eine Zuhaltung, sei es für den Prozess- oder den Personenschutz, zum Einsatz kommen. Beide Begriffe werden im Zusammenhang mit Zuhaltungen verwendet. Zuhaltungen für den Personenschutz sorgen für den Schutz eines Bedieners, indem eine Schutztür zugehalten wird, solange eine Gefahr beim Betreten einer Maschine besteht. Hierzu müssen Vorgaben bezüglich der Zuhaltefunktion aus der Norm eingehalten werden.

Prozessschutz
Bei Zuhaltungen für den Prozessschutz sind keine Vorgaben für die Zuhaltung einzuhalten. Die Zuhaltung dient nicht zum Schutz des Bedieners, sondern dazu, einen Arbeitsprozess nicht zu unterbrechen. Beim Prozessschutz müssen laut Norm alle Vorgaben für eine Verriegelungseinrichtung erfüllt sein und die Ausführung der Zuhaltung darf die Sicherheit der Verriegelungseinrichtung nicht beeinträchtigen.

Bezüglich der Zuhaltung und der Ansteuerung der Zuhaltung muss gewährleistet sein, dass die Verriegelungsfunktion, also die Überwachung der Stellung der Schutztür, nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus müssen alle Anforderungen zur Verriegelung erfüllt werden.

Die erste Sicherheitsfunktion einer Verriegelung, ob mit oder ohne Prozessschutzzuhaltung, ist das unmittelbare Abschalten der gefährlichen Bewegung beim Öffnen der Schutzeinrichtung.

Die zweite Sicherheitsfunktion ist, wie bei einer Personenschutzzuhaltung auch, der Schutz gegen den unerwarteten Anlauf einer Maschine. Bei einer Zuhaltung ist es notwendig, dass der Zuhaltebolzen (die Norm spricht hier von Sperrmittel) nur dann in die Stellung zugehalten geht, wenn sich die Schutztür auch wirklich in der Stellung geschlossen befindet. Die Zuhaltung darf also nicht in die Luft verriegeln. Gewährleistet wird dies durch eine Fehlschließsicherung, die zumeist mechanisch ausgeführt ist.

Nur wenn die Tür tatsächlich geschlossen und die Zuhaltung aktiv ist, darf eine Maschine starten. EUCHNER-Sicherheitszuhaltungen beinhalten in der Regel eine Fehlschließsicherung. Die Sicherheitsfunktion Schutz vor unerwartetem Anlauf einer Maschine kann nur erfüllt werden, wenn eine Fehlschließsicherung vorhanden ist.

Bei Zuhaltungen für den Prozessschutz hilft diese Fehlschließsicherung dabei, dass die Funktion der Verriegelungseinrichtung nicht beeinträchtigt wird. So, wie von der Norm gefordert.

In der Stellung zugehalten ist mit einer Fehlschließsicherung gewährleistet, dass die Schutztür in der Position geschlossen ist. ◾

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