16.10.2012 • Produkt

Rauchmelderpflicht in Neubauwohnugen

Rauchmelderpflicht in Neubauwohnugen. Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg gilt seit dem 1. September 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauwohnungen. Für bestehende Wohnungen tritt dort die Rauchmelderpflicht spätestens Ende 2009 ein. In Mecklenburg-Vorpommern geht man – bundesweit bisher einmalig – sogar noch einen Schritt weiter: Hier sind generell die Wohnungsbesitzer, also bei einer Vermietung die Mieter selbst, dazu verpflichtet, ihre Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Der bvbf – Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe – begrüßt diese Regelung. „Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten“, so Geschäftsführer Carsten Wege. „Generell müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.“ Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand gehe von den Rauchgasen aus.

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