Securiton: Wärmemelder SecuriSens ADW 535 mit Zulassung nach DIN EN 54-22
Einige rückstellbare linienförmige Wärmemelder am Markt entsprechen nicht der neuen Norm und dürfen daher nach dem 30.04.2019 nicht mehr verbaut werden. Der linienförmige Wärmemelder SecuriSens ADW 535 von Securiton besitzt die Zulassung nach DIN EN 54-22 und sorgt so für Investitions- und Abnahmesicherheit.
Mit jahrelanger Applikationserfahrung überzeugt der Wärmemelder in vielerlei Anwendungsbereichen täuschungsalarmsicher. Das Unternehmen hat die Technologie in den letzten Jahrzehnten dahingehend weiterentwickelt, dass der Einsatz des Melders sich für den Fachmann sehr einfach darstellt. Die Vorteile sind vielfältig, sowohl für Facherrichter als auch für Fachplaner und Betreiber von Brandmeldeanlagen.
Linienförmiger Wärmemelder für Extrembedingungen
An gefährlichen Orten treten häufiger Brände auf – und Standardbrandmelder stoßen bald an ihre physikalischen Grenzen. Der intelligente linienförmige Wärmemelder des Unternehmens arbeitet auch unter schwierigsten Bedingungen höchst zuverlässig. Er verfügt über eine intelligente Signalauswertung, moderne Sensorik, Prozessortechnik und Programmier-Know-how.
Folgende Features bietet der Wärmemelder:
- kabelähnliche Installation mit dem wärmeleitfähigen Teflonschlauch - Rollenware sorgt beim Transport und mit einfacher Montage für höchste Effizienz
- zweites Fühlerrohr für maximale Ausnutzung der möglichen Überwachungsfläche, auch bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen
- Edelstahl-Fühlerrohr für hygienisch anspruchsvolle Bereiche
- mit „Config over Line“ kann der SecuriSens ADW 535 selbst aus der Ferne konfiguriert und analysiert werden
- Ansprechverhalten gemäß DIN EN 54-22 für alle Klassen A1I bis GI abgedeckt
- täuschungsalarmsicher einstellbar in bis zu 9 Meter Raumhöhe
- Ausschluss von Täuschungsalarmen durch DHW-Algorithmus (Dynamic Heat Watch)
- minimaler Wartungsaufwand dank vollautomatischer System-Überprüfung
Breites Einsatzspektrum
Der SecuriSens ADW 535 kann an folgenden Orten eingesetzt werden:
- Kabeltunnel und Kabeltrassen
- Straßen-, U-Bahn- und Eisenbahntunnel
- Tiefgaragen, Parksilos, Parkhäuser, Fahrzeugdecks auf Schiffen, Elektro-Mobilität
- Lebensmittelindustrie, Industrieküchen, Großbäckereien, Hochöfen
- Alkoholverarbeitung, Destillerien
- chemisch aggressive Umgebungen: chemische Industrie, Raffinerien, Öltanks bzw. Tanklager, Lager für brennbare Gase und Flüssigkeiten
- Müllverarbeitungsanlagen
- Außenanwendungen: Laderampen, historische Brücken, Brennstofflager, Türme
- Hochtemperaturanwendungen: Farbspritz- und Lackieranlagen, Stahlindustrie, Trocknungsöfen, Klimakammern, Gasturbinen, Motorenprüfstände
- Unterflurüberwachung in Schienenfahrzeugen, Marineanwendungen
- Umgebungen mit extremen Störgrößen (z.B. Stallungen)
- Einrichtungsüberwachung bei Anlagen (z.B. Maschinen, Schredder), die aufgrund möglicher Überhitzung zu einem erhöhten Brandrisiko führen können