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01.09.2021 • TopstorySafety

BGHM: Solo! - Gefährliche Alleinarbeiten

Sogenannte Alleinarbeiten, also ­Tätigkeiten außerhalb der Sicht- und Rufweite von ­anderen Personen, kommen in Betrieben häufig vor. Sie sind in der Regel erlaubt. ­Besondere Vorsicht gilt aber, wenn es sich um eine „gefährliche ­Alleinarbeit“ handelt. Ein Beitrag von Richard Bentrup, Berufs­genossenschaft Holz und Metall.