Ein Gong reicht nicht! Alarmierung: Sprachfunktion für den Schulalarm sorgt für mehr Sicherheit

Schulen und Kitas sind hoffentlich bald wieder geöffnet - dann wird Schulsicherheit wieder zum Thema, das Politik, Schulträger und Schulleiter beschäftigt. Gewaltsame Auseinandersetzungen auf dem Pausenhof, Angriffe von Schülern auf Lehrer, gar ein Amoklauf – die Krisenszenarien sind unterschiedlich. Eine Patentlösung gibt es nicht, jede Schule ist anderen Risiken ausgesetzt, jedes Gebäude hat spezielle bauliche Voraussetzungen. Dennoch können und sollten grundlegende Maßnahmen für eine schnelle Reaktionskette ergriffen werden. Zudem gibt es gesetzliche Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) in öffentlichen Einrichtungen.

Die Norm DIN VDE V 0827 definiert die grundlegenden Anforderungen an die technischen Einrichtungen sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten der hilfeleistenden Stellen. Bei einem Notfall muss unkompliziert ein Notruf abgesetzt und schnell für Hilfe gesorgt werden. Es geht vorrangig um Personenschutz, nicht um das Vermeiden von Sachschäden.

Notfall oder Spaß
Ein Hilferuf muss Gehör finden – und das möglichst schnell. Ein fest installierter Notruftaster reicht dabei nicht aus – er gibt lediglich Auskunft über die Position des Hilferufenden. Wird ein Notruf also aus Spaß abgesetzt, ist dieser zunächst nicht von einem echten Alarm zu unterscheiden. Die Folge: Einsatzkräfte rücken umsonst aus, Schüler sind durch Fehlalarm-Einsätze traumatisiert oder es kommt zu Gewöhnungseffekten, die bei einem wirklichen Notfall fatal sein können.

Sprechstellen zur Kommunikation
Durch fest eingebaute Sprechstellen kann direkt mit dem Hilferufenden kommuniziert werden. Zudem werden wichtige Hintergrundgeräusche übermittelt. Auf diese Weise kann ein Schüler, der sich in einer echten Notsituation befindet, von einer „Spaßmeldung“ abgegrenzt werden.Sollte im Notfall keine Sprechstelle in erreichbarer Nähe sein, kann dies auch über Mobilfunkgeräte in der Tasche geschehen, die dann als mobiler Amokalarm-Knopf dienen. Durch ein Gespräch können Alarmmeldungen verifiziert und Interventionskräfte alarmiert werden. Anweisungen zum richtigen Verhalten, Warnansagen, die beruhigende Einwirkung auf die Betroffenen, Lageerkundung – all dies sind Anwendungsbeispiele.

Die Ursache des Hilferufs
Es stellt sich die Frage, ob eine nach Brand-Norm ausgeführte Sprachalarmanlage (SAA gem. EN54-16/24 und VDE0833-4) nicht nur im Falle eines Brandes, sondern auch bei einem Amokalarm eingesetzt werden kann. Aber: Nicht jede Alarmreaktion erfüllt ihren Zweck. Es besteht das Risiko, die Situation zu verschärfen, denn nach einem Brandalarm fordert die Lautsprecherdurchsage dazu auf, das Gebäude zu räumen. Wurde die Feuermeldung also beispielsweise durch den Amoktäter selbst ausgelöst, treibt die Lautsprecherdurchsage die Schüler geradewegs ins Schussfeld.

Die Ursache des Hilferufs ist demnach entscheidend für das weitere Vorgehen – bei Amokalarm im verschlossenen Raum verbleiben oder bei tatsächlichem Feuer das Gebäude schnellstmöglich verlassen. Lautsprecherdurchsagen müssen die unterschiedlichen Informationen ereignisgesteuert und sogar raumabhängig verbreiten. Die Aufteilung der SAA in Brandabschnitte allein ist nicht ausreichend. Individuelle Durchsagen über Sprechstellen und gegebenenfalls Mobilfunkgeräte sind wesentlich effektiver.

Notruf-Handy in der Schule
Das Unternehmen Tas Sicherheits- und Kommunikationstechnik hat im Zusammenspiel von Notruf-Handy, Alarmierungsserver und Sicherheitsrouter für verschiedene Schulen eine Lösung entwickelt. Drückt ein bedrohter Lehrer den Alarmknopf an seinem Notruf-Handy, baut sich eine Telefonverbindung zu einer Alarm-Empfangsstelle auf, welche die Situation vor Ort verfolgen kann. Die Alarm-Empfangsstelle ist in diesem Beispiel nicht personell besetzt. Der Alarmierungsserver Arutel von Tas dient als zentraler Empfänger, automatisiert den Prozess und löst selbstständig den Alarm aus. Einsatzkräfte werden aktiviert, das Kollegium und weitere Personen gewarnt.

Zusätzlich unterstützt der Server durch Handlungsanweisungen und ruft eine Krisenkonferenz ein. Genutzt werden dabei sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten, die zur Verfügung stehen, beispielsweise Sprachanrufe, SMS oder E-Mail. Ein Alarmierungsserver muss keine teure Investition sein. Die Tas bietet beispielsweise alle Funktionen gegen ein monatliches Entgelt als sicheren Cloud-Dienst an. Weiterhin garantiert ein von Tas entwickelter Sicherheitsrouter mit Sprachnotruffunktion eine hochverfügbare Alarmübertragung, die gegen Fehlfunktion sowie irrtümliche oder vorsätzliche Alarmauslösung gesichert ist. Denn es gilt, Fehlalarme zu vermeiden, um das Vertrauen in die Schutzfunktion zu gewährleisten.

Zur Funktionssicherheit gehört auch die ständige Überwachung von Sprechstellen, Meldern und Übertragungsstrecken auf Verfügbarkeit sowie schnellstmögliche Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Funktionsstörungen. Der notstromversorgte Sicherheitsrouter ist nach VdS anerkannt und verfügt über eine NGRS-Schnittstelle, die Sprechstellentechnik anbindet und Sprachnotrufe via IP (SIP) überträgt – selbst bei einem Stromausfall oder dem Ausfall einer DSL-Verbindung.

Theorie und Praxis: NGRS im Einsatz
Die Norm für Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS-Norm) ist nicht nur Theorie. Erfahrungen aus jahrelang erfolgreich betriebenen Pilotprojekten sind in die Umsetzung eingeflossen. Sprechstellen, Sicherungstechnik, spezifisch optimierte Sprachdurchsagen und eingeübtes Handeln sind heute Stand der Technik.

Prinzipiell bedrohte Einrichtungen wie z. B. Schulen und normkonforme Maßnahmen zur Notfall-Reaktion sollten daher auch weiterhin im Fokus stehen.

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