Immer wieder brennt es! Fatale Brände in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Wieder und wieder brennt es in Krankenhäusern, zuletzt zum Beispiel am 9. September im Marienhospital in Düsseldorf. Ein Einzelfall? Nein, denn Krankenhausbrände sind durchaus ke...
Wieder und wieder brennt es in Krankenhäusern, zuletzt zum Beispiel am 9. September im Marienhospital in Düsseldorf. Ein Einzelfall?
Nein, denn Krankenhausbrände sind durchaus keine Seltenheit. Ein Beitrag von Dipl.-Ing. Udo Jung, ehemaliger Vorsitzender des VDMA-Arbeitskreises Brandschutz und Entrauchung und Dipl.-Ing. Michael Buschmann, amtierender Vorsitzender des VDMA-Arbeitskreises Brandschutz und Entrauchung.
Alleine im Jahr 2019 ist laut bvfa-Statistik bisher 34 Mal (Stand: 16. September 2019) in Krankenhäusern ein Feuer ausgebrochen. 79 Personen wurden dabei verletzt, sieben Menschen sind gestorben. Statistisch brennt es alle 18 Tage in einem Krankenhaus, alle acht Tage in einem Alten- oder Pflegheim. 80 Prozent der Patienten bzw. Bewohner sind dabei aufgrund ihres Gesundheits- bzw. Alterszustands nicht in der Lage, selbstständig die Gebäude zu verlassen. Um sich zu retten, sind sie auf fremde Hilfe angewiesen. Damit sind Krankenhausbrände ein Albtraum für alle Patienten und Krankenhausangestellte.
Der Rauch ist die Gefahr
So gut wie immer ist es der gefährliche Brandrauch, der Patienten und Klinikpersonal zum Verhängnis wird. Er breitet sich sehr schnell aus und verteilt sich über mehrere Etagen. Dabei wirkt der Rauch nicht nur tödlich, er macht auch die Orientierung unmöglich und verhindert einen effektiven Angriff der Feuerwehr. Für Rettungskräfte und Pflegepersonal ist es so fast unmöglich, die Patienten schnell zu evakuieren.
Angesichts dieser Tatsache sind Spekulationen über den Ausbruch des Feuers unerheblich und nicht zielführend. Entscheidend ist, dass der Rauch sich nicht so schnell ausbreiten darf, wie es häufig geschieht. Die Frage, wie sicher unsere Krankenhäuser eigentlich sind, ist also aktueller denn je und bedarf einer eingehenden Betrachtung und Diskussion.
Krankenhäuser und Pflegeheime im Baurecht
Auch wenn einige Bundesländer Empfehlungen und Verordnungen herausgegeben haben: Bisher existiert keine bundesweite Musterverordnung mit bauordnungsrechtlich eingeführten Bauvorschriften, in der die speziellen Anforderungen an Krankenhäuser und Pflegeheime definiert sind. In den meisten Bundesländern werden sie daher zu den „ungeregelten Sonderbauten“ gerechnet – und benötigen somit ein individuelles Brandschutzkonzept.
Beispiel Nordrhein-Westfalen: Am 31. Dezember 2009 wurde die NRW Krankenhausbauordnung von 1978 aufgehoben, seither gibt es keine Ersatzvorschriften, lediglich eine alte Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauVO), die im Dezember 1976 verabschiedet wurde und weitgehend identisch mit der NRW Krankenhausbauordnung ist. Aus Sicht des Nordrhein-Westfälischen Bauministeriums müssen neue Lösungsansätze durch die Argebau erbracht werden (Bauministerkonferenz).
Bauordungsrechtlich ist ein Krankenhaus in NRW momentan ein Sonderbau, nicht aber ein geregelter Sonderbau mit geregelten Vorschriften. Das bedeutet: Alle brandschutztechnischen Schutzmaßnahmen für Neubau, Umbau oder Renovierung müssen einzeln ausgehandelt werden – mit entsprechend viel Wenn und Aber.
Brandschutznachweise für Krankenhäuser werden momentan auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung schutzzielorientiert erstellt. Mit jedem schweren Brandgeschehen werden also die Rufe nach einem bundeseinheitlichen Regelwerk, in dem die Anforderungen an moderne Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime festgelegt sind, lauter.
Die Lösung: Ganzheitliche Brandschutzkonzepte
Was also tun? Ist der flächendeckende Einbau von selbstständigen Sprinkleranlagen die Lösung für all diese Probleme? Das ist mit einem klaren Nein zu beantworten, denn wie eingangs bereits erwähnt, ist der Rauch die Gefahr! Nur eine ganzheitliche Betrachtung der oftmals hochkomplexen Krankenhausarchitektur kann Abhilfe schaffen. Oberstes Ziel muss sein, höchstmöglichen Schutz für Patienten und Mitarbeiter sicherzustellen und es bedarf daher einer detaillierten Betrachtung von Kompensationsmaßnahmen zum baulichen Brandschutz, des organisatorischen Brandschutzes und der stillen Alarmierung. Fluchtleitsysteme, Rauchfreihaltung von Treppenräumen und gezielte Entrauchung müssen berücksichtigt und in ein Gesamtbrandschutzkonzept eingebunden werden.
Moderne Technik wie Brandmeldeanlagen, Rauchschutzdruckanlagen oder maschinelle Entrauchungsanlagen sind erprobt und stehen längst zur Verfügung. Sie alarmieren bereits in einer frühen Phase des Brandes und können Fluchtwege effektiv rauchfrei halten. Das Personal hat daher Zeit, Patienten oder ältere, in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen zu evakuieren. Solche Systeme können daher helfen, die Sicherheit in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Altenheimen zu verbessern.
Nicht wenige hoffen daher, dass die Bauministerkonferenz die Entscheidung für eine neue „Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern“ trifft und es zu einer bundesweiten Umsetzung und Einführung einer einheitlichen Krankenhausbauordnung kommt. Nur so kann Planern und Betreibern von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen mehr Sicherheit gegeben werden. Auch wenn die Versicherungen den Brandschaden tragen – den Imageschaden und die daraus resultierenden Folgen trägt das Krankenhaus bzw. das Pflege- und Altenheim. Schließlich hat es der französische Dramatiker Moliére bereits passend formuliert: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“
Organisation und Schulung würden schon helfen
GIT SICHERHEIT im Gespräch mit Prof. Reinhard Ries, ehemaliger Direktor der Feuerwehr Frankfurt am Main
Herr Prof. Dr. Ries, Sie haben sich in letzter Zeit u. a. mit dem Brandschutz für Krankenhäuser und Pflegeheime befasst. Wie schätzen Sie die Lage ein?
Reinhard Ries: Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass unsere Altenheime und Kliniken mit ihrer baulichen Struktur vielfach sehr in die Jahre gekommen sind. Hier ist sehr vieles nicht auf dem neusten Stand – das gilt nicht nur für Häuser die sich in der Öffentlichen Hand befinden, sondern durchaus auch für private. Gerade auch der Brandschutz ist oft ein Problem. Findet dann beispielsweise in einer Klinik eine Begehung statt, ggf. auch mit der Bauaufsicht, dann ist das Erschrecken darüber oft groß, was alles abgearbeitet werden muss.
...vor allem wohl wegen der damit verbundenen Kosten?
Reinhard Ries: Gerade bei kleineren Kliniken und Einrichtungen, die wirtschaftlich häufig unter starkem Druck stehen, ist das so. Seitens der Mitarbeiter aber auch der Öffentlichkeit wird dann der Brandschutz nicht selten als Buhmann ausgemacht. Das ist natürlich nicht gerecht – und die Kosten lassen sich durchaus auch in Grenzen halten.
Wie lässt sich das erreichen?
Reinhard Ries: Hier gibt es einen Streit unter Experten – so wird vielfach eine umfassende Ausrüstung mit Sprinkleranlagen gefordert. Aus meiner Sicht ist das aber nicht das vordringliche Problem. Zielführender wäre es, den Brandschutz von der betrieblichen Sicherheit aus zu betrachten und das Personal besser zu schulen. Sehr häufig gibt es solche Schulungen nicht, so dass im Brandfall zu wenig oder falsch gehandelt wird.
Was wird hier so alles falsch gemacht?
Reinhard Ries: Sehr häufig kommt vor, dass etwa bei einem Zimmerbrand die Tür offen stehen gelassen wird. Auch Patienten bzw. Bewohner verlassen, wenn sie es können, dann zwar das Zimmer, lassen es aber offen stehen, so dass sich vor allem der Rauch durch den Flur in das Gebäude ausbreiten kann. Würden in solchen Situationen nicht sämtliche Türen in Panik und aufgerissen, wäre viel geholfen – wenn der Flur sich gut entrauchen lässt. Große Chancen sehen wir in einer gezielten und kompakten Schulung des Personals für den Notfall. Richtiges Handeln mit besserer Ausstattung kann brenzliche Situationen schnell entschärfen. Daher sehen die deutschen Feuerwehren durch Einführung von zertifizierten Feuerlöschsprays in Kombination mit herkömmlichen Löschgeräten große Möglichkeiten, in Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen, das Feuer schon im wahrsten Sinne des Wortes schon im Keim zu ersticken. Daher gilt: Organisatorischer und betrieblicher Brandschutz müssen mehr im Vordergrund stehen.
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