Norm für Notruf- und Serviceleitstellen
Seit Dezember ist mit dem ersten Teil der EN 50518 übergangslos eine Norm für Notruf- und Serviceleitstellen in Kraft getreten. Zwei weitere Teile sollen im Januar 2011 folgen. Ob...
Seit Dezember ist mit dem ersten Teil der EN 50518 übergangslos eine Norm für Notruf- und Serviceleitstellen in Kraft getreten. Zwei weitere Teile sollen im Januar 2011 folgen. Ob sich die erhöhten baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen wirtschaftlich umsetzen lassen, wird kontrovers diskutiert. In der Praxis gewinnen umfassende Risikoanalysen als Basis für sichere und zugleich wirtschaftliche Lösungen und bei immer komplexeren Gefährdungslagen zunehmend an Bedeutung.
Kaum vollständig in Kraft getreten, steht die europäische Norm EN 50518 bereits in der Kritik: Die erhöhten Anforderungen an Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) - auch Alarmempfangsstellen - die mit Jahresbeginn 2011 gelten, seien für Deutschland nicht zielführend, sagen die Kritiker. Mehr noch: Kostenintensive Nachrüstungen seien nicht wirtschaftlich umsetzbar, da der Markt hierzulande vorwiegend durch kleine und mittelständische NSL-Betreiber geprägt sei. Zudem sei aufgrund des vergleichsweise hohen Sicherheitsniveaus und der hohen Verfügbarkeit deutscher Anlagen eine eigene Norm überflüssig.
Komplexere Gefährdungslagen
Auf der anderen Seite entstehen immer komplexere Gefährdungslagen. Das betrifft nicht nur die NSL von privaten Sicherheitsunternehmen sowie von Feuerwehr und Polizei, sondern auch eine Vielzahl von Leitstellen für Produktionsbetriebe und kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke oder Wasserwerke. Auf der einen Seite gibt es eine Zunahme der potenziellen Risiken aufgrund von Anschlägen oder Naturkatastrophen, auf der anderen Seiten kommen neuartige Bedrohungen hinzu. Ein Beispiel dafür ist der Trojaner Stuxnet, der selbst neuralgische Steuersysteme in Leitstellen außer Gefecht setzen kann. Die Betreiber stehen künftig stärker in der Verantwortung, diese Risiken und Bedrohungen strukturierter zu erfassen und umfassender zu bewerten.
Umfangreiche Risikobeurteilung
Die neue EN 50518 schafft für NSL erstmals einen europaweit einheitlichen Standard, der die Leistungsqualität insgesamt erhöhen dürfte und darüber hinaus die Zertifizierung und Zulassung von sicherheitstechnischen Geräten erleichtert. Anzuwenden ist die Norm dort, wo Alarme und Meldungen auflaufen, die aus Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungssystemen oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen stammen. Aber auch Aufzugsnotrufe oder Meldungen aus Hauskommunikationssystemen zählen dazu. Als dreiteilige Norm regelt die EN 50518 für NSL neben den baulichen und örtlichen Voraussetzungen (Teil 1), die Anforderungen an die technische Ausstattung (Teil 2) sowie die betrieblichen Abläufe (Teil 3). Wesentliche Neuerung: die umfangreiche Risikobeurteilung für den gesamten Standort. Sie beinhaltet eine Risikoanalyse (s. Infokasten) und -abschätzung u. a. für externe Angriffe, für den Brand-, Explosions-, Blitz- und Überspannungsschutz sowie für Gefährdungen aus der unmittelbaren Umgebung. Dabei sind die Risiken so zu managen, dass sie für den NSL-Standort nur gering sind.
Bauliche, technische und betriebliche Anforderungen
Bei den baulichen Anforderungen müssen bestimmte Mindestwandstärken eingehalten werden. Für Fassaden, Türen und Fenster gelten definierte Klassen zu Widerstand, mechanischer oder Durchschusshemmung. Der Zutritt zu einer NSL ist mit einer baulichen Personenvereinzelung zu versehen. Beispiele für den technischen Teil 2 sind die Forderung nach einer gedoppelten Notstromversorgung bei 24 Stunden Generatorlaufzeit oder eine Gasmeldeanlage, die zumindest Kohlenmonoxid detektieren kann. Lüftungseingänge und -ausgänge müssen sich von innen luftdicht verriegeln lassen. Für die betrieblichen Abläufe gibt die Norm vor, dass eine NSL stets mit zwei Personen besetzt sein muss. Auch wird eine umfassende Aufzeichnung und Dokumentation der Daten aus dem Betrieb verlangt. Dazu gehören Meldungen, unternommene Maßnahmen oder Telefonate. Dass die jeweiligen Maßnahmen eingehalten werden, ist von einer akkreditierten Stelle nach einem jährlich wiederkehrenden Audit zu bescheinigen.
Haftungsrisiken und wirtschaftliche Lösungen
Mit den detaillierten und teilweise weitreichenden Vorgaben der Norm kommt der rechtssichere Betrieb von NSL auf den Prüfstand. Das gilt insbesondere für mögliche Nachrüstungen von bestehenden Leitstellen aber auch für mögliche adäquate Anpassungen im Planungs- oder Baustadium. Die EN 50518 wird derzeit in eine deutsche DIN-Norm überführt, gilt aber schon jetzt als Stand der Technik. Zwar sind Normen nicht rechtsverbindlich und haben lediglich Empfehlungscharakter. Gleichwohl sollten Betreiber ihre NSL auf die Anforderungen der Norm hin prüfen lassen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Denn im Schadensfall wird überprüft, ob den Sorgfaltspflichten nachgekommen wurde. Grundlegend dafür sind in erster Linie die technischen Regelwerke (EN/DIN-Normen), aber auch der Stand der Technik.
Wie die Vorgaben der EN 50518 wirtschaftlich erfüllt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Nicht immer sind alle Anforderungen eins zu eins umzusetzen. Im ersten Schritt sollte ein Soll-/Ist-Abgleich mögliche Abweichungen zur Norm aufzeigen. Basierend auf einer individuellen Risikoanalyse (s. Infokasten) lassen sich zu vielen Punkten gleichwertige, alternative Maßnahmen finden, die das geforderte Sicherheitsniveau halten und zugleich die Kosten minimieren. Dass Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der neuen EU-Norm kontrovers diskutiert werden, ist positiv zu bewerten. Denn ein verlässliches und wirtschaftliches Sicherheitsniveau muss kontinuierlich an die sich wandelnden Gefährdungslagen angepasst und plausibilisiert werden.
Werkzeug „Risikoanalyse"
Zur Risikoanalyse und Maßnahmenplanung dient die Risikomatrix. TÜV Süd setzt dieses zentrale Werkzeug bereits seit vielen Jahren beim Risikomanagement für Kraftwerke, Industrieunternehmen oder in der Nanotechnologie ein. Basierend auf der klassischen Risikoanalyse wird das Risiko nach Eintrittshäufigkeit mal Schadenausmaß bestimmt. Mögliche Ereignisse fallen entweder in einen akzeptablen, nicht akzeptablen oder in einen Übergangsbereich. Die Lage eines Schadensereignisses in der Risikomatrix ergibt sich sowohl aus den Ursache-Wirkungs-Beziehungen als auch aus den konkreten Maßnahmenplanungen. Auf diese Weise lassen sich vermeidbare Risiken am effektivsten identifizieren und modifizieren. Empfehlungen zur Risikominimierung und Ernstfallbewältigung werden direkt aus der Matrix abgeleitet und priorisiert. Das sichert den Übergang von einer subjektiven zu einer objektivierten Risikobewertung.
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